Jahrgang 
1926
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27. Juni 1925: 20. Juli, 15. August 17. August 29. August

5. November 3

November

20 2 4. Dezember 7. Februar 1926: 8. Februar 6 19. Februar

Februar 2

. Mär⸗

.Mai

. Februar

. Mai

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Durch Ministerialerlal' wird bestinunt, dabs nur noch Einheitskurzschrift ge- lehrt werden darf.(Zbl. 1925 S. 229).

Durch Ministerialerlabs wird unsere Schule als grobßze Dopbpelanstalt aner-

kannt.(Zbl. 1925 S. 246).

:Das Prov. Schulkollegium betraut unsere Schule mit der Abhaltung von Reife-

prüfungen für Obersekunda gemäf; Min.-Prl. vom 28. Juli 1925.(Zbl. 1925 S. 262).

Verbot der Beteiligung von Jugéndlichen unter 18 Jahren an Straßen- und

Haussammlungen.(Zbl. 1925 S. 276).

Ministerialerlaßs fordert Entpolitisierung des Schullebens:Ich lasse hierbei keinen Zweifel darüber, dals die Herabsetzung der verfassungsmälsig festge- legten Reichsfarben als eine MHerabsetzung der geltenden Staatsform anzusehen ist. Jede Mißsachtung der Reichsfarben Sseitens der Schuljugend ist daher als schwere Verfehlung anzusehen, und jedes derartige Vergehen, insbesondere die Behelligung und Mißhandlung anderer Schüler wegen ihrer Gesinnung, ist streng zu bestrafen, gegebenenfalls durch Verweisung von der Austalt.

Um das Schulleben selbst zu entpolitisieren, untersage ich mit sofortiger Wirkung den Schüler(innen) das Tragen von Abzeichen. Bändern und anderen Symbolen jeder Art in der Schule selbst und bei Veranstaltungen der einzel- nen Schulen oder mehreren Anstalten, z. B. auf Wanderungen, bei Turn- spielen usw.; auch das bloße Mitbringen dieser Abzeichen wird verboten.

(2bl. 1925 S. 279).

: Ninisterialerlaſßß ordnet an, die Schüler über die Gefahren des Straßenver-

kehrs häufig zu belehren.(Zbl. 1925 S. 332).

Ministerialerlabs fordert die Einführung von 9 Wandertagen jährlich.

Der Herr Minister erkennt llerrn Musiklehrer Yleister die Befähigung zur An- stellung als Studienrat zu.

Richtlinien über die Durchführung des Reichsgrundschulgesetzes.(Zbl. 1926

S. 62).

Niinisterialerlaß ernennt den Direktor zum Oberstudiendirektor.(Zbl. 1926

S. 72).

Ministerialerlaßs ernennt Fräulein Stud.-Rat Barth zur Oberstudienrätin.(Zbl. 1926 S. 71).

Ministerialerlaßß ordnet Zwangsunfallversicherung für alle staatlichen höheren Schulen an und empfiehlt sie für die übrigen öffentlichen höheren Schalen.

Ninisterialerlals schreibt vor, daßs Schülerinnen, die die Sätterlin-Schreibweise

erlernt haben, nicht gezwungen werden dürfen, sie wieder aufzugeben.(Zbl. 1926 S. 113).

Ministerialerlaßz lehnt die Bildung einer Seminarklasse endgültig ab.

Der Magistrat beschliefst.- die Seminar-Ubungsschule von der Elisabethen- schule abzulösen und sieIlolzhausenschule zu benennen.(Beschl. Nr. 29 ²).

Durch Ministerialerlabs wird unsere Reifeprüäfung von Ostern 1926 Lerstes

Vollabitur) anerkannt.

Ferienordnung für das Schuljahr 1926/27.

Bezeichnung der Ferien

Osterferien Pfingstferien Sommerferien Ierbstferien Weihnachtsferien Osterferien 1927

Dauer in Schluß des Unterrichts Wiederbeginn Pagen(nach Beendigung der dritten Unterrichtsstunde)

April 1926

16 Sonnabend, 27. März 1926 Dienstag. 13.

10 Freitag, 21. Mai 1926 Dienstag, 1. Juni 1926 31 Freitag, 2. Juli 1926 Dienstag. 3. Aug. 1926 14 Dienstag, 28. September 1926 Mittwoch, 13. Okt. 1926 14 Donnerstag, 23. Dez. 1926 Freitag, 7. Jan. 1927

Sonnabend, 9. April 1927