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dem Schulwege iſt zu unterſagen, ebenſo das Austauſchen von Reklamemarken im Schulgebäude und auf dem Schulhofe.
Von verfrühtem oder zu häufigem Beſuche von Darbietungen für Erwachſene(Theatern, Kinotheatern) ſind die Schülerinnen fernzuhalten.
12. Für eine Reihe von Schülerinnen der Klaſſen IV— I mit nicht genügender Zenſur der Hand⸗ ſchrift ſind nach miniſterieller Vorſchrift im Winterhalbjahre beſondere Schreibübungen eingerichtet worden. Wir bitten das Elternhaus dringend, mit uns„ſtreng darauf zu halten, daß die Schülerinnen in allen Schriftſätzen auch bis zur oberſten Stufe ſich einer guten, deutlichen und ſorgfältigen Schrift be⸗ fleißigen und dieſe auch in den Tagebüchern nicht vernachläſſigen.
13. Es wird darauf aufmerkſam gemacht, daß die Anträge auf Bewilligung von Freiſtellen bei den ſtädtiſchen Schulbehörden ſchriftlich— im Falle des übergangs zu einer Mittel⸗ oder höheren Schule jeweils bis zum 15. Januar, andernfalls bis zum 1. April oder 1. Oktober— einzureichen ſind.
14. Die Aufnahmeprüfung bzw. Nachprüfung der für die Klaſſen IX— angemeldeten Schülerinnen findet am Donnerstag, 15. April, 8 Uhr vormittags, ſtatt.
15. Die für die Klaſſe X angemeldeten Kinder werden am Donnerstag, 15. April, nachmittags 3 ½ Uhr, in der Aula aufgenommen. Das neue Schuljahr beginnt am Freitag, 16. April, vormittags 8 Uhr, mit einer gemeinſamen Feier in der Aula, bei der die in die Klaſſen IX— I eintretenden Schülerinnen aufgenommen werden.
Zu beiden Feiern, bei denen der Schülerinnenchor mitwirkt, werden die Angehörigen der Schülerinnen freundlichſt eingeladen.
Won 16. April ab beginnt der Unterricht regelmäßig um halb 8 Uhr, im Winterhalbjahr um 8 Uhr.
16. Sprechſtunden des Direktors während der Schulzeit: an allen Wochentagen von 12—1 Uhr, im Amtszimmer des Schulgebäudes, Börſenſtraße 7.
17. Übertritt ins Tyzeum.
Eltern, die ihre Töchter ein Lyzeum beſuchen laſſen wollen, iſt es dringend zu empfehlen, die Kinder gleich von der X. Klaſſe an der betreffenden Anſtalt zuzuführen. Denn einerſeits iſt es immer ungünſtig, wenn eine Schülerin umgeſchult werden muß, die ſich gerade in den Geiſt einer Anſtalt und in einen beſtimmten Kreis von Mitſchülerinnen eingewöhnt hat, und andererſeits gehen die Anforderungen der„Beſtimmungen“ über den Eintritt in die VII. Klaſſe nicht unerheblich über das Ziel hinaus, das die Schülerinnen der Mittelſchulen in den erſten drei Jahren zu erreichen haben.
Keinesfalls aber ſollte eine Schülerin von einer Mittelſchule ſpäter aufs Lyzeum überzutreten verſuchen, als zu Beginn der VII. Klaſſe(alſo nach Abſchluß von 3 Schuljahren). Die weiteren Lehraufgaben der Lyzeen unterſcheiden ſich nämlich von denen der andern Schularten ſo erheblich, daß ein ſpäterer übertritt im allgemeinen mit dem Verluſt eines Jahres verbunden iſt.
18. Ferien im Schuljahr 1915/16. (Tag des Schulſchluſſes und Tag des Schulbeginns.)
Oſtern 1915: Mittwoch, den 31. März bis Donnerstag, den 15. April 1915. Pfingſten: Freitag, den 21. Mai*) bis Freitag, den 28. Mai.
Sommer: Freitag, den 2. Juli*) bis Dienstag, den 3. Auguſt. Michaelis: Dienstag, den 28. September*) bis Donnerstag, den 14. Oktober. Weihnachten: Dienstag, den 21. Dezember*) bis Mittwoch, den 5. Januar. Oſtern 1916: von Freitag, den 14. April 1916 ab.
*) Der Unterricht iſt an dieſem Tage unverkürzt durchzuführen.


