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II. Derfügungen der Behörden.
1. Miniſterium.
„April 1914. Auf die Bedeutung des„Roten Kreuzes“ und die Aufgaben der freiwilligen
Krankenpflege im Kriege ſoll bei der Feier des 50. Jahrestages der Genfer Konvention am 10. Mai 1914 aufmerkſam gemacht werden.
5. April 1914. Die Bedeutung des Heimatſchutzes und des Schutzes der Bodenaltertümer ſoll im
Unterricht gebührend berückſichtigt werden.
„April 1914. Auf das Jugendheim„Schloß Landau“ in Waldeck wird zur Aufnahme erholungs⸗
bedürftiger Schülerinnen empfehlend hingewieſen.
.Oktober 1914. Der Miniſter für Landwirtſchaft, Domänen und Forſten macht auf die Wichtigkeit
der Pilze bei der Volksernährung aufmerkſam und weiſt die Forſtverwaltung an, das Sammeln von Beeren und eßbaren Pilzen in entgegenkommender Weiſe zu unterſtützen.
November 1914. Geiſtliche und Lehrer ſollen durch Belehrung der Bevölkerung dazu mitwirken, daß das Gold gegen gleichwertige Banknoten bei der Reichsbank oder bei den Poſtanſtalten eingewechſelt wird.
Dezember 1914. Unter Hinweis auf den Miniſterial⸗Erlaß vom 5. November werden die Lehrer und Lehrerinnen nochmals veranlaßt, auf Schüler und Eltern einzuwirken, bei dem Getreide⸗ und Mehlverbrauch die größte Sparſamkeit walten zu laſſen.(Ebenſo Miniſterial⸗ Erlaß vom 5. November 1914.)
„Januar 1915. Auf Wunſch Sr. Majeſtät des Kaiſers ſoll die Geburtstagsfeier am 27. Januar
bei dem Ernſte der Zeit weſentliche Einſchränkungen erfahren.
„Januar 1915. Für die Aufnahme in den zweijährigen höheren Lehrgang der Königl. Gärtner⸗
Lehranſtalt in Berlin⸗Dahlem iſt neben einjähriger gärtneriſcher Praxis für Mädchen das Abgangszeugnis einer zehnklaſſigen höheren Mädchenſchule erforderlich.
Januar 1915. Es wird wiederholt darauf hingewieſen, wie dringend es erwünſcht iſt, der Jugend⸗ pflege in der gegenwärtigen Kriegszeit verſtärkte Aufmerkſamkeit und Förderung angedeihen zu laſſen.
2. Provinzial⸗Schulkollegium. Juni 1914. Auf das im Verlage der Buchhandlung Hermann Beyer u. Söhne in Langenſalza erſchienene Werk„Handbuch für Jugendpflege“ wird aufmerkſam gemacht. 5. Kuratorium der höheren Schulen.
April 1914. Aus Anlaß einiger Kinderunfälle bei der Straßenbahn ſollen die Schülerinnen über die Gefahren im Straßenbahnbetriebe belehrt und zur Vorſicht gemahnt werden.
„Januar 1915. Im Unterricht iſt unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Mäagiſtrats
eine Belehrung der Schüler vorzunehmen über die Aufnahme der Getreide⸗ und Mehlvorräte.


