Jahrgang 
1912
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l. Berfügungen der Behörden.

1. Künigliches Prouinzial chulkolleginm in Caſſel.

1. April 1911. Mitteilung, daß bloße Konverſationsſtunden innerhalb des lehrplanmäßigen Unterrichts nicht vorgeſehen ſind.

15. April 1911. Hinweis auf: Leitfaden für die erſte Hilfe bei plötzlichen Erkrankungen und Unglücksfällen, Verlag von E. Hirſchwald, Berlin.

29. April 1911. Abſchrift der Verfügung des Miniſters II II 16823: Schülerinnen einer höheren Mädchenſchule, die nach einjährigem Beſuch der 1. Klaſſe das Abgangszeugnis über den erfolgreichen Beſuch nicht erhalten haben, kann bei genügenden Leiſtungen dieſes Zeugnis ſchon nach weiterem halbjährigen Beſuch der Klaſſe zuerkannt werden.

Mai 1911. Hinweis auf den 30. September 1911(100 jähriger Geburtstag der Kaiſerin Auguſta): es ſoll der Kaiſerin und ihrer Zeit in den Schulen gedacht werden.

8. Mai 1911. Abſchrift einer Verfügung des Miniſters(U II 16855): Die Befähigung zur end gültigen Anſtellung von Lehrerinnen kann früheſtens drei Jahre nach Beſtehen der Prüfung erlangt werden.

3. Juni 1911. Beſtätigung der Wahl des Herrn Dr. Strasdas zum Oberlehrer vom 1. Oktober 1911 ab.

8. Juli 1911. Empfehlender Hinweis auf: Dr. Kirchner: Die Zahnpflege in den Schulen.

31. Juli 1911. Hinweis auf den naturwiſſenſchaftlichen Ferienkurſus in Berlin(vom 3.14. Oktober).

2. Auguſt 1911. Berechtigung, ſolange die außergewöhnliche Hitze andauert, den Unterricht erforder⸗ lichenfalles auszuſetzen.

25. September 1911. Abſchrift einer Verfügung des Miniſters U III C 1345: Hinweis auf die Gefahren für junge Mädchen bei Annahme von Stellungen im Auslande.

10. Oktober 1911. Hinweis auf das WerkNothelferbuch(Leitfaden für die erſte Hilfe bei plötzlichen Erkrankungen).

14. Oktober 1911. Erſuchen, bis zum 15. Mai jeden Jahres mit dem Lehrerverzeichnis auch ein Verzeichnis der feſt angeſtellten akad. Oberlehrer und des Direktors einzuſenden.

31. Januar 1912. Mitteilung, daß Oberlehrer Florin durch Patent vom 25. 1. 1912( III 6073) der Charakter als Profeſſor verliehen worden iſt.

3. Februar 1912. Vertagung der Sommerferien um 8 Tage(13. Juli 12. Auguſt).

15. Februar 1912. Beglaubigte Abſchrift eines Allerhöchſten Erlaſſes vom 18. 12. 1911: es wird genehmigt, daß den nach den Beſtimmungen über die Neuordnung des höheren Mädchen⸗ ſchulweſens vom 18. Auguſt 1908 eingerichteten, als höhere Lehranſtalten anerkannten höheren Mädchenſchulen, die BezeichnungLyzeum beigelegt wird.

2. Kuratorium der hüheren Schulen in Frankfurt a. M.

28. Juni 1911. Mitteilung einer Verfügung des Provinzial-Schulkollegiums in Caſſel, nach der auch im nächſten Winterhalbjahr der Unterricht um 8 Uhr beginnen kann.

4. Juli 1911. Mitteilung, daß das Provinzial⸗Schulkollegium in Caſſel die Umwandlung einer Lehrerinnenſtelle in eine Oberlehrerinnenſtelle zu Oſtern 1912 genehmigt hat.

11. November 1911. Abſchrift einer Verfügung des Provinzial⸗Schulkollegiums in Caſſel: Beſtallungs urkunde für die Oberlehrerin Fräulein Eliſabeth Delius.

4. Dezember 1911. Genehmigung der Vertretung für Herrn Laepple(bis zum 1. Juni 1912).