24
IV. Verfügungen der Behörden.
I. miniſterium.
1907. 21. Juni. Die von den Behörden veröffentlichten, im Buchhandel nicht erſchienenen Druckſachen ſind gemäß den Beſtimmungen des Erlaſſes vom 6. Mai 1882 vollſtändig an die Königl. Bibliothek in Berlin einzuſenden.
1907. 9. Juli. Anweiſung zur Verhütung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten durch die Schule.
1907. 8. November. Auf die„Wandtafeln zur Alkoholfrage,“ bearbeitet von den Univerſitäts⸗ profeſſoren Hofrat Dr. Gruber und Hofrat Dr. Kraepelin in München wird empfehlend hingewieſen.
1908. 17. Januar. Einrichtung von Fortbildungskurſen an der Königl. Turnlehrer⸗Bildungs⸗ anſtalt in Berlin für bereits im Amte befindliche Turnlehrerinnen betreffend.
2. Provinzial⸗Schul⸗Kollegium.
1907. 12. Juli. Auf Grund der Miniſterial-Erlaſſe vom 15. März 1905 und 14. Februar 1906 wird eine Beſichtigung und Unterſuchung des Schulgebäudes durch den zuſtändigen Kreisarzt angeordnet.
1907. 19. Februar. Genehmigung einer zweiten Aufnahmeklaſſe im Seminar(Sem. GID zu. Oſtern 1907.
1907. 17. Juli. Betr. die neuen miniſteriellen Beſtimmungen über die Ausbildung der Lehrerinnen der weiblichen Handarbeiten.
1907. 17. Juli. Desgl. die Beſtimmungen über die Ausbildung der Lehrerinnen der Haus⸗
wirtſchaftskunde. 1907. 8. Oktober. Dem Oberlehrer Herrn Dr. Bernhardt an der Eliſabethenſchule iſt der
Profeſſortitel verliehen worden.
3. Kuratorium der Höheren Schulen.
1907. 18. März. Als Aushilfslehrer wird der Lehrer Friedrich Stöcklein der Eliſabethen⸗ ſchule ab Oſtern überwieſen.
1907. 15. April. Die Schülerinnen haben bei den Maiausflügen in den Wald das Wegwerfen von Papier uſw. und das Abreißen von Zweigen zu unterlaſſen.
1907. 18. Juni. Das Mitbringen von Flaſchen und anderen Glasbehältern auf die Spiel⸗ plätze, ſowie das Umherfahren mit Fahrrädern auf dieſen Plätzen iſt den Schülern unterſagt.
1907. 26. Juni. Bekanntgabe der Polizei⸗Verordnung an die Inhaber der Veranſtaltungs⸗ räumlichkeiten, daß der Beſuch kinematographiſcher Vorführungen Perſonen unter 16 Jahren nur in Be⸗ gleitung ihrer Eltern geſtattet iſt.
1907. 27. September. Die Stundenzahl des Oberlehrers Sommerlatt wird für die Dauer des Winterhalbjahrs 1907 zwecks Teilnahme an den Übungen des Germaniſchen Seminars der hieſigen Handels⸗Akademie auf 12 Stunden wöchentlich ermäßigt.
1907. 21. Oktober. Genehmigung der Vertretung des Zeichenlehrers Müller durch Fräulein E. Ermel und des Lehrers Huth durch die Schulamtsbewerberin Fräulein Seul.
1907. 2. November. Durch Magiſtratsbeſchluß vom 18. Oktober 1907 wird ab 1. April 1908 eine Aushilfs⸗Oberlehrerinnenſtelle für die Höheren Mädchenſchulen geſchaffen.
1908. 25. Februar. Die von der Lehrerin Fräulein Baruch zum 1. März ds. Js. gewünſchte Entlaſſung aus dem ſtädtiſchen Schuldienſt iſt von dem Prov.⸗Schul⸗Kollegium genehmigt worden.


