Jahrgang 
1883
Einzelbild herunterladen

5. Verfügungen der Behörden.

28. April. Kgl. Prov? Schulkoll. zeigt an, daß auf Anordnung des Ministers am 5. Juni der Unterricht ausfalle, damit die Lehrer bei der Erhebung der Berufsstatistik sich beteiligen können.

7. Juni. Schul-Kurat. teilt den Magistratsbeschluß vom 25. Mai mit, enthaltend die Vorschriften über die Gewährung von Reisekosten und Tagegeldern bei Dieustreisen der städtischen Beamten, einschließlich der Entschädigung bei Probelektionen der Kandidaten, welche mehr als zwei Meilen von der Stadt entfernt wohnen.

1. Juni. Kgl. Prov. Schulkoll. übersendet den Ministerialerlaß, welcher den Zusatz zu § 13 der Prüfungsordnung für Lehrerinnen enthält, daß die Klausurarbeiten auch auf zwei Tage verteilt werden dürfen.

29. Juni. Kgl. Prov. Schulkoll. übersendet den Ministerialerlaß d. d. 27. Mai, betreffend die Beitragspflicht der Mitglieder der Elementarlehrer-Witwen- und Waisen-Kasse bei Gehalts- aufbesserungen, welche über das Minimalgehalt hinausgehen.

28. Juni. Schul-Kurat. erteilt Anweisung zur Verhütung einer Weiterverbreitung von Scharlach und Diphtheritis durch Abhaltung der Schulkinder vom Schulbesuche, wenn in deren Familien oder Häusern genannte Krankheiten aufgetreten sind. Hinweis auf die Polizeiverordnung, vgl. öffentl. Anzeiger zum Amtsblatt vom 22. Juni, Nr. 49.

31. Inni. Kgl. Prov. Schulkoll. übersendet die Entscheidung des Ministers, daßz zu dem in Kassel vom 24. 27. Juli tagenden vierten deutschen Lehrertag Urlaub nicht zu erteilen sei.

27. September. Schul-Kurat. hat mit Befriedigung Kenutniß genommen, von dem Aus- fall der diesjährigen Lehrerinnenprüfung.

18. Oktober. Schul-Kurat. zeigt an, daß der Magistratsbeschluß vom 10. Oktober die Teilung der Seminarklasse C. von Ostern ab genehmigt sei.

22. Oktober. Kgl. Prov. Schulkoll. teilt einen Ministerialerlaß mit, betreffend die Mit- wirkung der Patronatsbehörde bei Erteilung von Urlaub an Lehrer und Direktoren.

31. Januar. Schul-Kurat. zeigt an, daß Herr W. Mardner, Lehrer an der Selekten- schule an die Elisabethenschule soll versetzt werden.

31. Januar. Kgl. Prov. Schulkoll. übersendet neue Bestimmungen über die Vereidigung resp. Verpflichtung neuer in das Lehrerkollegium eintretender Mitglieder.

21. Februar. Schul-Kurat. zeigt an, daß die Versetzung des Herrn W. Mardner an die Elisabethenschule vom Kgl. Prov. Schulkoll. sei genehmigt worden.

21. Februar. Schul-Kurat. teilt mit, daß durch Magistratsbeschluß vom 12. Januar, Herr K. Süß von der Souchayschule an die Elisabethenschule versetzt worden ist.