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Gang der Staatsgeschäfte eingeführt würden, sondern vielmehr deßhalb, daß auch bei der erreg- testen Debatte durch die Gegenwart der Söhne die Väter gebunden sein sollten ihre Worte in den Grenzen der strengsten Mäßigung zu halten. Und ein bezeichnendes mittelalterliches Sprichwort sagt:» waz zem érsten in den haven kümt, da smacket er iemer mér gerne nàch«; willst du also den Geschmack des Topfes rein erbalten, so hüte ihn, so lange er noch neu ist, daß er keinen schlechten Beigeschmack bekomme. Wir wollen nicht noch Lessing und Goethe an- führen: die Erfahrung aller Zeiten bestätigt es übereinstimmend, daß jeder Kindesnatur der Keim der Pietät von Natur eingepflanzt ist; wo derselbe verkümmert oder entartet, da ist zweifellos eine Verschuldung der Erziehung zu erkennen. Sollen wir es noch sagen, daßz wir hier die pä- dagogische Hauptsünde unserer Zeit berührt haben? Es mag sein, daß früheren Geschlechtern nicht minder der Zug des allzeit fertigen erbarmungslosen Aburteilens und Herunterreißens inne- wohnte; die großartig gesteigerte Publizistik unserer Tage hat aber diesen Drang sanktioniert; die Allgemeinverbreitung hat ihm auch eine Allgemeinberechtigung scheinbar zugesprochen; was tonangebende Männer und Blätter an öffentlicher Stelle geredet und geschrieben haben, das wird tausendfach wiederholt und überboten; wollen wir uns dann noch wundern, wenn auch die Jugend diese Freiheit mit Lebhaftigkeit für sich in Anspruch nimmt? Das ist kein Boden, auf welchem die Pietät gedeiht; und mit der Ehrerbietung stirbt auch das Pflichtgefühl ab, und mit dem Pflichtgefühl schwindet die Treue.
Lösen wir das Kapitel der Ethik von dem Wandel der Zeit und betrachten es(sub specie aeterni) im Lichte ewig gültiger Gesetze, so betreten wir hiermit das Gebiet des Religiö- sen im eminenten Sinne. Hat der Mensch als ein Bürger zweier Welten(und die Schule als Erziehungsanstalt wird in dieser Grundauschauung den Eckpfeiler ihrer Existenzberechtigung stets anerkennen müssen) das Maßz seines geistigen Besitzes als ein Betriebskapital mitbekommen, dessen Nutzbarmachung im Dienste des Ganzen ihn zur Rechenschaft verpflichtet; ist er in die Erkenntnis dieser Verantwortlichkeit von Jugend auf mit Ernst und Milde eingeführt worden, dann brauchen wir nicht zu besorgen, daß er einer weichlichen Sentimentalität verfallen, die man so gerne als einen Hanptbestandteil der religiösen Erziehung betonen möchte; dann braucht man ihn nicht zu belehren, wie viel leichter es ist andächtig schwärmen als gut handeln; dann fällt auch die unselige Scheidung zwischen Moral und Religion, welche der einen so gut wie der anderen das Herzblut kostet. In diesem Sinne lassen wir nicht ab von der Behauptung, daß die ethische Erziehung der Jugend nur eine religiöse sein könne. Sind wir über diese Grund- frage einig, so finden sich die rechten Wege, die zum Ziele führen, schon leichter. Ob Simul- tan- oder Konfessionsschulen, ob Katechismus oder nicht: das sind Fragen, welche für die Schule selbst erst in zweiter Linie stehen; ob der Unterricht gedeihlich werde, hängt für sie von zwei anderen Faktoren ab, datß die Schule als Ganzes von einem gesunden ethisch-re- ligiösen Geiste durchdrungen sei, und sodann, daß der Unterricht selbst in den rechten Händen sich befindet. Die Person des Lehrers entscheidet hier in letzter Linie Alles.
Dürfen wir aus dem lebhaft entbrannten Streite um den Religionsunterricht der Schule den Schluß ziehen, daß die jetzt lebende Generation der Religion fremder gegenüber stehe als frühere, und darum den Unterricht modifiziert, eingeschränkt oder ganz beseitigt wissen möchte? Wir würden irren. Wir wollen nicht den Weg des Beweises betreten, daßz das religiöse Leben mit seinen Wurzeln in unsere Zeit ebenso tiefk, wenn nicht tiefer gedrungen sei, als in früheren
Jahrhunderten, vielleicht die Reformationszeit ausgenommen, daß aber die Bestätigung desselben Elisabethenschule 1883. 3


