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zweite Jahreskursus der ersten Klasse nur mangelhaft gegeben hat; andrerseits soll sie für die Seminarklassen eine Vorbereitung sein, also eine dritte unterste Seminarklasse bilden; dies letztere erscheint um so nothwendiger, da nun, seitdem wir die Berechtigung besitzen, das Lehrerinnen-Examen an unsrer Schule als Abgangs-Prüfung zu halten, häufiger Schülerinnen aus andern Anstalten Aufnahme in unser Seminar begehren, die sich dann, ehe sie in das Seminar treten, in dieser Selekta leichter in unsern Lehrgang eingewöhnen können. Ausserdem kann der oft beklagten Ueberbürdung der Schülerinnen des Seminars durch Vertheilung des Lehrstoffes auf 3 Jahresstufen am wirksamsten abgeholfen werden.
»Für alle diejenigen Schülerinnen, welche später in das eigentliche Seminar eintreten wollen, enthält der Lehrplan der Selekta alle Unterrichtsfächer und zwar sind sie für diese Schülerinnen obligatorisch.
»Diejenigen Schülerinnen aber, die aus den beiden ersten Klassen in die Selekta ein- treten, um ihre Schulbildung zu vollenden, sind nur verpflichtet, an den Unterrichtsgegenständen Theil zu nehmen, die unter allen Umständen als obligatorisch betrachtet werden. Diese sind: Deutsche, französische und englische Sprache und ihre Literaturen mit je 4 Stunden. Es steht ihnen natürlich auch der Zutritt zu andern oder zu allen Fächern offen; nur bedarf es alsdann einer bindenden Erklärung zu Anfang des Schulsemesters.
»Die Unterrichtszeit in den obligatorischen Fächern(12 Stunden wöchentlich) wird in der Weise zusammengelegt, dass die Schülerinnen die Hälfte des Tages frei haben.
»Wir glauben dadurch den oft geäusserten Wünschen des Hauses nach zwei Seiten hin entgegenzukommen. Einerseits werden die heranwachsenden Töchter nicht allzusehr dem Hause und seinen Anforderungen entzogen und sind nicht genöthigt, allzuoft das Hans zu verlassen; andrerseits haben sie die beste und leichteste Gelegenheit, ohne sich erst an eine andre Lehr- weise gewöhnen zu müssen, sich in den Sprachen, deren ausgiebige Kenntnis in unsrer LZeit zur Bildung nothwendig erscheint, weiter zu vervollkommen und dadurch den Zugang zu den geistigen Schätzen zu erhalten, die von den hervorragenden Geistern der Nationen in ihren Literaturen niedergelegt sind.
»Ich spreche zum Schluss nicht nur den Wunsch, sondern auch die begründete Hoffnung aus, dass dieser Plan bei den Eltern unsrer Schülerinnen zustimmende Würdigung finden möge, und bitte dieselben, ihre thätige Theilnahme durch Unterzeichnung des beiliegenden Zettels kundgeben zu wollen. Es versteht sich von selbst, dass die Unterschrift nicht unter allen Umständen bindend sein kann.«
Das beigefügte Zustimmungs-Formular enthielt folgende Erklärung:
»Dass ich die Einrichtung einer Selekta nach dem mir vorgelegten Plane nicht nur für durchaus zweckentsprechend halte, sondern auch gesonnen bin, meine Tochter derselben anzuver- trauen, bezeuge ich durch meine Unterschrift.«
Innerhalb weniger Tage wurden aus der Klasse Ia 17 Beitritts-Erklärungen abgegeben, aus der Klasse Ib, die erst im Herbst zum Eintritt gelangen kann und nur aus 20 Schülerinnen besteht, kamen 12 Zettel mit Unterschriften zurück.
Es war also nicht zweifelhaft, dass die Massregel ein vielseitig empfundenes Bedürfnis befriedige. Unter Mittheilung dieses hocherfreulichen Resultates wiederholte der Direktor am 13. Dezember seinen Antrag, die Errichtung einer Seminarklasse genehmigen zu wollen, und reichte am 28. December die Stundenübersicht der nunmehr vollständig organisirten Elisabethen- schule bei der Behörde ein. Leider wurde qurch verschiedene Umstände, besonders durch die


