Jahrgang 
1883
Einzelbild herunterladen

durchgenommene Klassenpensum mit gutem Erfolg absolviert ist und durch eine be- sondere Prüfung im Lateinischen die Reife für die Secunda der Realschule I. O. in diesem Fache nachgewiesen wird.(29. Jan. 1878.) Diejenigen Oberprimaner, welche die Anstalt weiter besuchen, können, sobald sie der Unter- und Oberprima im ganzen zwei Jahre, der letzteren wenigstens ein halbes Jahr angehört haben, sich der Maturitätsprüfung unterziehen. Durch Bestehen derselben erlangen sie weiter die Zulassung

4) zum Besuch der Königl. technischen Hochschulen zu Berlin, Hannover und Aachen als Studierende, auch demnächst zur Diplomprüfung;

5) zur Feldmesserprüfung(Reglement vom 2. März 1871);

6) zum Supernumerariat der Eisenbahnverwaltung(Verf. des Ministers der öffentl. Arbeiten d. d. 5. Oktober 1881);

7) zum Supernumerariat bei den Provinzial-Civil-Verwaltungsbehörden(C. O. vom 5. Okt.

1859);

8) zum Supernumerariat bei der Verwaltung der indirekten Steuren(Cirk.-Verf. des Finanz- ministers vom 14. Nov. 1851 und 22. Mai 1877);

9) zum Supernumerariat bei dem Justizsubalterndienst;

10) als Civilaspiranten für den Marine-Intendanturdienst(Verf. d. K. Marine-Verw. v.

29. Nov. 1859);

11) als Civilaspiranten für den militärischen Magazindienst bei den Proviantämtern(Verf. des Kriegsministers vom 20. Oktober 1859 und 1. März 1862); 12) zum Markscheiderexamen(Vorschr. des Ministers f. Handel etc. vom 25. Februar 1856

und 31. Oktober 1865);

Solche Schüler welche die Anstalt verlassen vor ihrer Versetzung nach Oberprima,

erlangen bereits mit dem Zeugnis der Reife für Prima:

13) die Zulassung zur Prüfung der Zeichenlehrer an Gymnasien und Realschulen, sowie 14) zu dem K. Musikinstitut in Berlin und der K. akadem. Hochschule für Musik in Berlin.

Endlich ein Zeugnis aus Tertia genügt 15) zur Annahme als Postgehilfe.

Das in vierteljährigen Raten pränumerando zu entrichtende Schulgeld beträgt für die Realklassen 90 Mark, für die Vorklassen 50 Mark. Besuchen mehrere Brüder gleich- zeitig die Anstalt, so hat nur der älteste das volle Schulgeld zu zahlen; für die übrigen tritt eine Ermäſsigung von 20% desselben ein. Aufnahme- resp. Einschreibgeld 5 Mark. Für ein gewöhnliches Entlassungszeugnis sind 50 Pf., für ein Reifezeugnis 3 Mark an die Kasse der Schule zu entrichten. Abmeldungen müssen vor Beginn eines Quartals resp. Semesters an den Unterzeichneten gelangen, sollen dieselben bezüglich des Schulgeldes etc. für genannte Zeitabschnitte Geltung haben.

Sprechstunden des Direktors: Montags und Donnerstags von 1112 Uhr morgens.

Bockenheim, im März 1883. Der Direktor: Wiegand.