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Nachmittags 3 Uhr Festfeier in der Turnhalle zu Ehren des Geburtstags Sr. Majestät des Kaisers.
Zu den öffentlichen Prüfungen, wie zu der Festfeier beehrt sich der Unterzeichnete alle, welche Interesse an der Anstalt nehmen, freundlichst einzuladen.
Programm der Festfeier:
1. Piano. 2. Chor: Die Wacht am Rhein.......... v. Wilhelm. 3. Festrede des Herrn Bangert. 4. Chor: Morgenlied..............„ Mozart. Waldkirchlein.............„ Brandt. 5. Deklamation: a. Dem Kaiser an seinem Geburtstage..„ Krämer. b. Zwei Berge Schwabens......„ Gerok. 6. Duett: Herbstlied..............„ Schumann. 7. Deklamation: a. In die Heimat.........„ Zeise. b. Schwert und Pflug........„ W. Müller. c. Die Windmühle bei Potsdam....„ Homburg. 8. Piano. 9. Chor: Frohsinn...............„ Hiller. Schmiedliod..............„ Lachner. 10. Duett: Blümelein..„ Schumann.
11. Deklamation: a. Der Auswanderer am Orinoko...„ Bube. b. Eine Szene aus Schillers Tell. 12. Chor: Wanderlied.............„ Dunkler. Siegeslied............„ Stein. 13. Nationalhymne.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 2. April in folgender Weise: morgens 7 Uhr Aufnahmeprüfung der für die Realklassen und 1. und 2. Vor- klasse neu angemeldeten Knaben; morgens 10 Uhr Versammlung sämtlicher Klassen in der Turnhalle; morgens 11 Uhr Aufnahme der für die 3. Vorklasse angemeldeten Kinder. Weitere Anmeldungen werden von dem Direktor Samstag 31. März morgens von 11— 12 Uhr entgegengenommen. Es sind dabei vorzulegen: 1. Geburts-, 2. Impfschein, 3. letztes Schul- resp. Entlassungszeugnis. Auswärtige Schüler können in guten hiesigen Familien Kost und Logis erhalten Zu näherer Auskunft hierüber sind Direktor und Lehrer der Anstalt gerne bereit.— Der einjährige erfolgreiche Besuch der Prima unserer Realschule berechtigt zum einjährig- freiwilligen Militärdienste. Für die gewerblichen, kaufmännischen und höheren technischen Berufsarten gewähren dieselbe eine entsprechende Vorbereitung bei Voranstellung einer allgemeinen wissenschaftlichen Grundlage. Die staatlichen Berechtigungen der Anstalt sind folgende: 1) bei der Versetzung nach Oberprima den betreffenden Schülern das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung zum einjährig-freiwilligen Militärdienst einzuhändigen. Gleichzeitig erlangen die Oberprimaner 2) die Zulassung als Apothekerlehrling und Gehilfe und die Zulassung zur pharmazeutischen Prüfung, wenn sie auſserdem das erforderliche Mafs von Kenntnissen im Lateinischen durch eine Prüfung nachweisen(Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 5. März 1875). 3) die Zulassung zur Aufnahme in die Königl. Gärtnerlehranstalt zu Potsdam, wenn das


