b) Vom Provinzialschulkollegium
Eine Verfügung vom 16. 3. 29 empfiehlt das tatkräftige Zusammenwirken aller in Frage kor-
menden Kreise im Kampfe gegen Schund- und Schmutzliteratur.
c) Vom Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau
Die Ferienordnung für das Schuljahr 1929/3 wird wie folgt festgelegt:
Bezeichnung der Tage Schluß Wiederbeginn Ferien des Unterrichts Osterferien 13 Mittwoch, 27. März 1920 Mittwoch, 10. April 1920 Pfingstferien 10 Freitag, 17. Mai 1920 Dienstag, 28. Mai 1020 Sommerferien 35 Sonnabend, 15. Juli 1020 Freitag, 16. August 1920 Herbstferien 12 Donnerstag, 3. Oktober 1020 Mittwoch, 16. Oktober 1920 Weihnachtsferien 17 Sonnabend, 21. Dezember 1920 ittwoch, S. Januar 1030
Schluß des Schuljahres: Mittwoch, 9. Xpril 1930.
9. Mitteilungen an die Eltern
Der Direktor hat Sprechstunden am Montag, Mittwoch, Freitag von 12—13 Uhr, Donnerstag von 18—19 Uhr. Am schwarzen Brett hängt eine Liste aus, in der vermerkt ist, wann die einzelnen Lehrer Sprechstunden in der Schule abhalten. Es empfehlt sich, dem betreffenden Herrn vor dem Besuch sich anzumelden, namentlich wenn die Eltern sich nach Dingen erkundi- gen wollen, über die sich der Klassenlehrer mit anderen Lehrern vorher besprechen muß. Wir bitten, die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule nicht erst in den letz- ten Wochen vor Schulschluß aufzunehmen, da über Versetzung bezw. Zeugnisse dann Auskunft nicht mehr erteilt werden kann.
Die ErkrankungeinesSchülers müssen die Eltern spätestens am zweiten Tage dem Klassenleiter schriftlich mit Angabe der Krankheit melden.— Bei an-
steckenden Krankheiten ist vor Wiederbe- such des Unterrichts die Erlaubnis des Schularztes einzuholen.(Sprechstunden:
Dienstags 17 Uhr, Freitags 9 Uhr, Jugend- beratungsstelle IIIb. Hallgartenstraße 54.) Für eintätigen Urlaub bitte ich die Eltern sich an die Klassenleiter zu wenden für längeren Urlaub an den Direktor. Ur- laub im Anschluß an die Ferien kann nur in dringendsten Fällen oder nach Vorlegung
einer ärztlichen Begutachtung gewährt wer- den. Anträge auf Bewilligung von Freistel-
len sind unmittelbar bei den städtischen Schulbehörden(Elbestraße 48) schriftlich einzureichen.
Die Schule muß dringend bitten, für den Konfirmandenunterricht möglichst das Jahr zu wählen, in welchem der Schüler die UIII. bezw. OIII besucht, da nur in diesen beiden Schuljahren im Unterricht und Stundenplan auf die Konfirmandenstunden Rücksicht ge- nommen werden kann.
Falls Eltern ihren Kindern Privatunter- richt erteilen lassen, ist Anzeige beim Klas- senlehrer erwünscht, um der Überbür- dungsgefahr der Schüler vorzubeugen.
Zum Schlusse werden die Eltern gebeten, zur Förderung unserer Schüler in Erziehung und Unterricht ein vertrauensvolles Zusam- menwirken von Elternhaus und Schule auch ihrerseits zu ermöglichen. Nur Gemein- schaftsarbeit der Erziehungsberechtigten mit den Schulerziehern kann dazu verhel- fen, unsere Jugend vor ernster Gefährdung zu bewahren und ihre stetige zielsichere Entwicklung zu fördern.
Frankfurt a. M., im Mai 1929. Dr. Franz Schramm.


