der Androhung der Verweisung von der Anstalt, im Wiederholungs- falle aber unnachsichtlich mit Verweisung zu bestrafen.
22. 12. 1927 Das Provinzialschulkollegium übersendet die Ferienordnung für das Schuljahr 1928/1929.
Bezeichnung der 1 Schluß Wiederbeginn
Ferien age des Unterrichts
Osterferien 16 Sonnabend, 31. März 1928 Dienstag, 17. April 1028 Pfingstferien 10 Freitag, 25. Mai 1928 Dienstag, 5. Juni 1028 Sommerſerien 32 Donnerstag, 28. Juni 1028 Dienstag, 31. Juli 1928 Herbstferien 11 Freitag, 28. September 1928 Mittwoch, 10. Oktober 1028 Weihnachtsferien 16 Sonnabend, 22. Dezemb. 1028 Dienstag, S. Januar 1020 Osterferien 1020 Mittwoch, 27. März 1920
b) Vom Schulausschuß für höhere Schulen:
11. 5. 1927 Im Haushaltsplan sind für Uebernahme der Fahrkosten bei Schul- ausflügen für Kinder erwerbsloser Eltern und von Pfleglingen des Wohlfahrtsamtes Mittel in beschränktem Umfange eingesetzt.
9. Mitteilungen an die Eltern
Der Direktor hat Sprechstunden am Montag, Mittwoch und Freitag von 12— 1 Uhr. Am schwarzen Brett hängt eine Liste aus, in der vermerkt ist, wann die einzelnen Lehrer Sprechstunden in der Schule abhalten. Es empfiehlt sich, dem be- treffenden Herrn vor dem Besuch sich anzumelden, namentlich wenn die Eltern sich erkundigen wollen nach Dingen, über die sich der Klassenlehrer mit anderen Lehrern vorher besprechen muß. Wir bitten, die Verbindung zwischen Elternhaus und Schule nicht erst in den letzten Wochen vor Schulschluß aufzunehmen, da über Versetzung bezw. Zeugnisse dann Auskünfte nicht mehr erteilt werden können.
Bei Erkrankung eines Schülers müssen die Eltern spätestens am zwei- ten Tage dem Klassenleiter schriftlich davon Kenntnis geben mit Angabe der Krank- heit. Bei ansteckenden Krankheiten ist vor Wiederbesuch des Unterrichts die Erlaub- nis des Schularztes einzuholen.(Sprechstunden: Dienstags 17 Uhr, Freitags 9 Uhr, Jugendberatungsstelle IIIb, Hallgartenstraße 54.)
Für eintägigen Urlaub bitte ich die Eltern sich an die Klassenleiter zu wen- den, für längeren Urlaub an den Direktor. Urlaub im Anschluß an die Ferien kann nur in dringendsten Fällen oder nach Vorlegung einer ärztlichen Begutachtung ge- währt werden.
Anträge auf Bewilligung von Freistellen sind unmittelbar bei den städti- schen Schulbehörden schriftlich einzureichen.(Elbestraße 48).
Die Schule muß dringend bitten, für den Konfirmandenunterricht möglichst das Jahr zu wählen, in welchem der Schüler die UIII bezw. OIII besucht, da nur in diesen beiden Schuljahren im Unterricht und Stundenplan auf die Konfirmandenstunden Rücksicht genommen werden kann.


