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V. Freistellen.
Vom Kuratorium der höheren Schulen waren 9 Schülern ganze und 3 Schülern halbe Freistellen gewährt.
VI. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben Sprech- 3;:... stunden der sämtliche Lehrer der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie nach vorheriger Lehrer. Anmeldung von Seiten der Eltern Anfragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Herren Klassenlehrer die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Schüler rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halb- jahres durch Anschlag auf dem Flur, sowie in den Klassenzimmern des Schulgebäudes bekannt gemacht. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Auskünfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Herren Fachlehrern und Klassenlehrern in Verbindung zu treten und ferner diese Verbindung nicht erst in den letzten Wochen vor der Versetzung zu suchen, sondern vielmehr während des ganzen Schuljahres zu pflegen. Die Sprechstunden des Direktors sind Dienstag, Donnerstag und DesEl, des Freitag von 12—1 Uhr. 4 Die Mitteilungen, die von der Schule an die Eltern gelangen, wollen diese, Mittoilnnaen mit ihrer Unterschrift versehen, gefälligst umgehend zurückgehen lassen. Da— sich mehrfach Eltern verwundert darüber ausgesprochen haben, daß solche Benachrich- tigungen von der Schule nicht öfters an sie gekommen seien, so wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem Wunsche der Behörde von diesem Mittel nur Ge- brauch gemacht wird, wenn es ganz unerläßlich erscheint. Das Verlangen danach wird auch ohne Zweifel mehr und mehr schwinden, je reger sich der persönliche Verkehr zwischen Schule und Haus gestaltet, der durch jene Einrichtung regelmäßiger Sprechstunden nicht nur ermöglicht, sondern auch gefördert werden sollte.
Die Diensträume der städtischen Schulbehörden befinden sich im Nordbau des Diensträume d.städt. Schul- Rathauses. behörden.
Durch die Verlegung des Konfirmandenunterrichts auf den Nachmittag ist eine Konfr- größere Freiheit in der Wahl des Zeitpunktes für die Konfirmation gegeben. Wir müssen umknden. trotzdem bitten, daß die Schüler während des Aufenthaltes in der Untersekunda nicht den Konfirmandenunterricht besuchen, da sonst leicht eine Überbürdung eintreten kann; es wird der pfarramtliche Unterricht am besten in das Schuljahr verlegt, in dem der Schüler die Obertertia besucht. Von der sechsten Vormittagsstunde am Montag und Donnerstag, soweit eine solche sich überhaupt auf dem Stundenplan finden sollte, werden die Konfir- manden ohne weiteres befreit.


