Jahrgang 
1914
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Jahr so gearbeitet hätten wie die letzten Wochen, manchmal nur die allerletzte Woche vor dem Aufstellen der Zensuren! Dann würden wir wahrlich neben den Klassenerfahrungen besonderer Unterlagen durch jene Schluß-, d. i. Versetzungsprüfung zum Zwecke der Be- urteilung unserer Schüler kaum mehr bedürfen. Und das ist das Ziel, das uns vorschwebt, an dem wir aber ohne ernstere Mitarbeit der Jugend nicht anlangen können. Die mündliche Schlußprüfung des letzten Jahres(1912/13) fand für die Klasse UII? am 12., C IIe am 13. März statt. 54 von 63 Schülern konnte die Versetzungsreife nach Ober- Sekunda zugesprochen werden. Mit den Geschäften des Königlichen Kommissars war der unterzeichnete Direktor beauftragt.

Vom 27. Februar bis zum 1. März 1913 wurde die mündliche Prüfung der durch Ver- fügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums vom 5. Februar 1913 J.-Nr. S. 831 der Adlerflychtschule überwiesenen auswärtigen Prüflinge abgehalten.

Vorschule. Seitdem die von dem Kuratorium beschlossene Verdoppelung der Vorschulklassen der Adlerflychtschule durchgeführt ist, läßt es sich der Direktor angelegen sein, durch persönliche Mitarbeit, soweit es seine Zeit erlaubt, die Entwicklung dieser für die ganze Schule bedeutsamen Rnderung zu verfolgen, und wird auch in diesem Jahre die Anordnung

Versetzung in der staatlichen Behörden nicht aus dem Auge verlieren, bei der Versetzung aus der Vor- die Sexta der schule in die Realschule mit größerer Strenge als ehedem zu verfahren, um so zugleich

Realschule.*.. 3... allmählich einen besseren Ausgleich herbeizuführen zwischen den früher so ungleichen Versetzungsziffern der obersten Vorschul- und der untersten Realschulklasse. Es liegt aber darin auch in Wirklichkeit, wie schon wiederholt an dieser Stelle gesagt wurde, nur eine scheinbare Strenge. Denn es ist grundverkehrt, einen Schüler an die Fremdsprache heran- zubringen, solange Ohr und Auge in der Muttersprache noch nicht die genügende Vor- bildung erreicht haben. Und neuerdings wird sogar allgemein mit stets wachsendem Nach- druck die Frage aufgeworfen, ob es erzieherisch richtig sei, das Kind schon nach drei- jährigem Schulbesuch die Erlernung einer fremden Sprache beginnen zu lassen. Jedenfalls ist es also durchaus unangebracht, von einem verlorenen Jahre zu reden, wenn nach gründlicher Erwägung einem Schüler der obersten Vorschulklasse noch ein Jahr zur Be- festigung und Erweiterung seiner Kenntnisse in der deutschen Sprache zugegeben wird. Vielmehr stellt sich das uns vorgezeichnete Verfahren als eine wahre Wohltat dar, wie denn überhaupt der sachgemäße Beurteiler leicht die Uberzeugung gewinnen wird, daß auf allen Stufen nur solche Schüler zurückgehalten werden, welche die nötige Versetzungsreife für die nächsthöhere Klasse nicht nachgewiesen haben und zugleich ihre Lehrer zu dem Urteil haben kommen lassen, daß sie das Fehlende im nächsten Jahre nicht werden nach- holen können. Der Direktor kann es sich nicht versagen, diese Sache hier stets von neuem zur Sprache zu bringen, wenn er im Laufe des Jahres noch immer wieder die Erfahrung macht, daß die Anschauung des Elternhauses nicht überall die gleiche ist.