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viel könnte gelernt sein, und wie anders stände dann die Sache am Ende, wenn sie das
ganze Jahr so geschafft hätten wie die letzten Wochen, manchmal nur die allerletzte Woche vor dem Aufstellen der Zensuren! Dann würden wir wahrlich neben den Klassen- erfahrungen besonderer Unterlagen durch jene Schluß-, d. i. Versetzungsprüfung zum Zwecke der Beurteilung unserer Schüler kaum mehr bedürfen. Und das ist das Ziel, das uns vorschwebt, an dem wir aber ohne ernstere Mitarbeit der Jugend nicht anlangen können. Die mündliche Schlußprüfung des letzten Jahres fand für die Klasse U. IIa am 18., U. IIb am 19. Marz statt. Den 35 Schülern der beiden Klassen konnte diesmal aus- nahmslos die Versetzungsreife nach der Obersekunda zugesprochen werden. Mit den Ge- schäften des Königlichen Kommissars war der unterzeichnete Direktor beauftragt.
Seitdem die von dem Kuratorium beschlossene Verdoppelung der Vorschulklassen der Adlerflychtschule durchgeführt ist, läßt es sich der Direktor angelegen sein, durch persönliche Mitarbeit, soweit es seine Zeit erlaubt, die Entwicklung dieser für die ganze Schule bedeutsamen Anderung zu verfolgen und wird auch in diesem Jahre die Anord- nung der staatlichen Behörden nicht aus dem Auge verlieren, bei der Versetzung aus der Vorschule in die Realschule mit größerer Strenge als ehedem zu verfahren, um so zugleich allmählich einen besseren Ausgleich herbeizuführen zwischen den früher so ungleichen Versetzungsziffern der obersten Vorschul- und der untersten Realschulklasse. Es liegt aber darin auch in Wirklichkeit, wie schon wiederholt an dieser Stelle gesagt wurde, nur eine scheinbare Strenge. Denn es ist grundverkehrt, einen Schüler an die Fremdsprache heran- zubringen, solange Ohr und Auge in der Muttersprache noch nicht die genügende Vor- bildung erreicht haben. Und neuerdings wird sogar allgemein mit stets wachsendem Nachdruck die Frage aufgeworfen, ob es erzieherisch richtig sei, das Kind schon nach dreijährigem Schulbesuch die Erlernung einer fremden Sprache beginnen zu lassen. Jeden- falls ist es also durchaus unangebracht, von einem verlorenen Jahre zu reden, wenn nach
gründlicher Erwägung einem Schüler der obersten Vorschulklasse noch ein Jahr zur Be-
festigung und Erweiterung seiner Kenntnisse in der deutschen Sprache zugegeben wird. Vielmehr stellt sich das uns vorgezeichnete Verfahren als eine wahre Wohltat dar, wie denn überhaupt der sachgemäße Beurteiler leicht die Uberzeugung gewinnen wird, daß auf allen Stufen nur solche Schüler zurückgehalten werden, welche die nötige Versetzungs- reife für die nãchsthöhere Klasse nicht nachgewiesen haben und zugleich ihre Lehrer zu dem Urteil haben kommen lassen, daß sie das Fehlende im nächsten Jahre nicht werden nachholen können.— Der Direktor kann es sich nicht versagen, diese Sache hier stets von neuem zur Sprache zu bringen, wenn er im Laufe des Jahres noch immer wieder die Erfahrung macht, daß die Anschauung des Elternhauses nicht überall die gleiche ist.
Vorschule.
Versetzung.


