— 30—
Die Mitteilungen, die von der Schule an die Eltern gelangen, wollen diese, mit ihrer Unterschrift versehen, gefälligst umgehend an den Direktor zurückgehen lassen. Da sich mehrfach Eltern verwundert darüber ausgesprochen haben, daß solche Benachrichti- gungen von der Schule nicht öfters an sie gekommen seien, so wird aber ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem Wunsche der Behörde von diesem Mittel nur Gebrauch gemacht wird, wenn es ganz unerläßlich erscheint. Das Verlangen danach wird auch ohne Zweifel mehr und mehr schwinden, je reger sich der persönliche Verkehr zwischen Schule und Haus gestaltet, der durch jene Einrichtung regelmäßiger Sprechstunden nicht nur er- möglicht, sondern auch gefördert werden sollte.
Durch die Verlegung des Konfirmandenunterrichts auf den Nachmittag ist eine größere Freiheit in der Wahl des Zeitpunktes für die Konfirmation gegeben. Wir müssen trotzdem bitten, daß die Schüler während des Aufenthaltes in der Prima nicht den Kon- firmandenunterricht besuchen, da sonst leicht eine Uberbürdung eintreten kann; es wird der pfarramtliche Unterricht am besten in das Schuljahr verlegt, in dem der Schüler die Sekunda besucht.
Bei Schulversäumnissen, die durch Krankheit veranlaßt sind, muß spätestens am zweiten Tage von den Eltern oder deren Stellvertreter dem Klassenlehrer Anzeige gemacht werden. Für jede andere Schulversäumnis muß vorher bei dem Direktor die Genehmigung nachgesucht werden.
Den Zuschriften der Behörde entsprechend nimmt die Schule Bedacht, die ihr über- gebene Jugend schon frühzeitig bei den sich ergebenden Anlässen im Unterricht aufzuklären über die unheilvollen Folgen unangebrachten Alkoholgenusses. Das Elternhaus, das sie in der ihm geeignet erscheinenden und bei ihm liegenden Weise darin unterstützt, erweist seinen Kindern, sich selbst und dem Gemeinwohl den größten Dienst.— Wir wollen nicht unterlassen, auf die diesbezüglichen Abschnitte des bei den Eingängen vom Königlichen Provinzial-Schulkollegium in Abschnitt IIa dieses Programmes unter dem 19. Oktober 1904 aufgeführten„Gesundheitsbüchleins“ an dieser Stelle ausdrücklich aufmerksam zu machen.
Im Laufe des Jahres gingen für die Witwen- und Waisenkasse der Lehrer bis zum 30. März 1904 ein Mk. 85.—. Für diese Gaben sagt die Schule besten Dank.


