Jahrgang 
1930
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5. Urlaub vor den Ferien oder im unmittelbaren Anschluß an die Ferien erteilt der Direktor, jedoch nur in dringenden Fällen und in der Regel nur auf Grund einer amtsärztlichen Bescheinigung.

6. Kein Schüler hat sich früher als 10 Minuten vor Beginn des Unterrichts auf dem Schulgrundstück einzufinden, keiner dasselbe vor Schluß des Unterrichts ohne Erlaubnis zu verlassen und nach Schluß anders als auf Anordnung eines Lehrers darin zurückzubleiben. Während der Pause halten sich die Schüler, wenn irgend möglich, grundsätzlich auf dem Schulhof auf.

7. Das Abstellen von Fahrrädern auf dem Schulgrundstück geschieht auf eigene Gefahr des Besitzers.

8. Die häusliche Lektüre der Schüler ist von den Eltern bezw. deren Stell- vertretern auf das sorgsamste zu überwachen: kein Buch ist zu dulden, das nicht als einwandfrei bekannt ist.

9. Die Sportnachmittage und Wandertage sind Bestandteile des pflicht- mäbßigen Unterrichts. Anträge auf gelegentliche Beurlaubung wegen häuslicher Inan- spruchnahme der Söhne oder Töchter müssen deshalb abgelehnt werden.

Allen Schülern wird die Beschaffung zweckmäßiger Turnkleidung(kurze Sporthose usw.) dringend empfohlen; sie erhöht die Turnfähigkeit und ist zugleich spar- sam, da die Strabenkleidung im heutigen Turn- und Sportbetrieb stark mitgenommen wird.

Immer wieder wird besonders auf den Wanderfahrten die Beobachtung gemacht, daß nicht wenige Schüler über zu viel Taschengeld verfügen, wodurch sie zu Nasche- reien und sinnlosem Geldausgeben verleitet werden. Die Eltern werden daher dringend gebeten, der Frage des Taschengeldes ihre dauernde Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Kosten zur Durchfübrung der Wandertage werden so niedrig wie möglich gehalten und betragen in der Regel für die Unterstufe(VI-IV): 50 Pfg., für die Mittelstufe (CIII=UIh: 75 Pfg. und für die Oberstufe(OII O!h): I RM.

10. Die Schüler sind, wenn irgend möglich, als Tertianer dem Konfirmanden- unterrichtzuzuleiten, weil nur für diese Klassen im Lehrplan darauf Rücksicht genommen werden kann.

1I. Das Tragen von Abzeichen jeder Art ist in der Schule und bei Veranstal- tungen der Schule verboten.

12. Es wird empfohlen, Briefe dienstlichen Inhalts nicht namentlich zu adressieren, sondern nur: An die Direktion der Friedrich-Wilhelm-Schule, damit sie nötigen- falls auch von einem Vertreter geöffnet werden können.

13. Auch die Erfüllung aller anderen Bestimmungen der Schulordnung, die den Schülern wiederholt in Erinnerung gebracht wird, wird den Beteiligten zu ihrem eigenen Wohle dringend ans Herz gelegt. Bei jedem Zweifel jedoch und jeder Unstimmigkeit kann dem Elternhaus nur immer angelegentlichst empfohlen werden, eine Aussprache mit dem Unterzeichneten, dem Klassenlehrer oder dem betr. Fachlehrer herbeizuführen. Sämtliche Lehrer haben Sprechstunden angesetzt, deren Zeiten an einer hierzu ein- gerichteten Tafel auf dem unteren Flur des Gebäudes bekannt gegeben werden, in denen sie auch ohne vorherige Anmeldungen zu sprechen sind. Es ist ein bei Eltern weitverbreiteter Irrtum anzunehmen, sie fielen den Lehrern mit dieser Rücksprache zur Last. Zur Erreichung der Schulziele ist eine Fühlungnahme unumgänglich nötig. Wir würden es daher begrüßen, wenn die Eltern regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Vierteljahr, den Klassenleiter und die Fachlehrer ihrer Kinder aufsuchen würden.