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Unterrichts- Titel und Preis Verl KI fach. des gebundenen Buches. Sue. Lne Gesang Meister, Gesangschule für höhere Lehran-
stalten, 1(Sexta); 2(Quinta), M 0,90; 1,20 Frankfurt a/M. Kesselring VI, V Schwalm, Chorsammlung für gemischten
Chor, M 0,65 Halle, Gesenius IV- I Melodienbuch zum ev. Kirchengesangbuch für den Konsistorialbezirk Cassel, M 0,20 Cassel, Röttger VI=I
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden.
Davon seien folgende, deren Inhalt allgemeines Interesse beansprucht, hier an- geführt:
1914. 10. März. U.-M. Bestimmungen über die Ableistung eines Probejahres der Kandidaten für das Zeichenlehreramt an höheren Lehransalten werden erlassen.
14. März. U.-M. Eine Gedenkfeier für den 18. April wird angeordnet, in der die denkwürdigen Ereignisse vor 50 Jahren in ihrer Bedeutung für die ruhmreiche Ent- wickelung unseres Vaterlandes der Jugend vor die Seele gestellt werden sollen.
30. April. P.-S.-K. Der Revisionsbericht über die im Februar vorgenommene In- spektion des Gesangunterrichts an der Anstalt wird mitgeteilt.
21. April. U.-M. Die Mitarbeit der Schule an den Heimatschutzbestrebungen betr.
13. Juni. U.-M. Die Aufbewahrung der Schulprogramme betr.
9. August. U.-M. Vereinbarung mit dem Herzoglich Braunschweig-Lüneburgi- schen Staatsministerium betreffs Erhebung von Schulgeld.
19. August. P.-S.-K. Etatseinschränkungen werden während der Dauer des Krieges zur Pflicht gemacht.
16. September. U.-M. Richtlinien für die militärische Vorbereitung der Jugend während des mobilen Zustandes werden gegeben.
30. September. U.-M. Erledigte Oberlehrerstellen an den höheren Lehranstalten sind während des Krieges nicht durch anstellungsfähige Kandidaten zu besetzen.
6. November. U.-M. Die Pflege vaterländischer Begeisterung bei den höheren Lehranstalten wird den Lehrern zur Pflicht gemacht.
1915. 25. Januar. U.-M. Neue Bestimmungen über den Besuch der Gärtner- lehranstalten werden mitgeteilt.
15. Februar. U.-M. Die Aufgaben der Jugendpflegeorganisationen, namentlich für die schulentlassene Jugend, werden in einer Denkschrift des Hauptausschusses für Leibesübungen und Jugendpflege eingehend dargelegt.


