Jahrgang 
1912
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31 des Tabaks manchen jungen Mann in seinen geistigen Leistungen beeinträchtigt, ist eine unumstößliche Wahrheit. Oft genug ist eine gewisse Großmannssucht und Renommisterei die Triebfeder zu Ausschreitungen in dieser Hinsicht; aber es entwickelt sich daraus gar zu leicht eine Angewöhnung, die einerseits zu einer völligen Abgestumpftheit gegen die Wirkungen solcher Genußmittel, anderseits aber zu einer vollständigen geistigen Er- schlaffung in einer Zeit führt, in der gerade gesteigerte geistige Anstrengungen von den Schülern gefordert werden. Eltern, die ihre Söhne hier in Pension geben müssen, mögen sich sogleich beim Eingehen des Pensions-Verhältnisses nach dieser Richtung hin die nötige Sicherheit geben lassen, um bei einem Versagen des Pensionshalters sofort den Vertrag lösen zu können. Es wird dadurch allen Beteiligten viel Enttäuschung erspart bleiben. Den Pensionshaltern aber sei dringend ans Herz gelegt, ihren Pensionären einen Hausschlüssel zu verweigern; die Schulleitung müßte, wenn gegen diese Forderung verstoßen werden sollte, einen sofortigen Wechsel der Pension verlangen. Auch in kleineren Pensionen wird es unbedingt nötig sein, die Pensionäre an eine be- stimmte Hausordnung zu gewöhnen. Im Falle, daß Schüler sich nicht fügen wollen, wird der Direktor den Pensionshaltern gern mit seinem Einfluß zur Seite stehen.

Noch immer überschreiten leider die Befreiungen vom Turnunterricht die zu- lässige Zahl. Ich möchte die Eltern herzlich bitten, den diesbezüglichen Wünschen ihrer Söhne skeptischer wie bisher zu begegnen. Es kommt immer wieder vor, daß Schülerauf Grund ärztlichen Zeugnisses vom Turnen befreit werden, die leidenschaftlich allerlei Sport (Radeln, Rodeln u. dergl.) treiben, ja die später ihrer Militärpflicht zu genügen in der Lage sind.

Ferienordnung für das Schuljahr 1912.

Osterferien: vom 30. März bis 15. April einschließlich;

Pfingstferien: vom 24. bis 30. Mai einschließlich;

Sommerferien: vom 5. Juli bis 5. August einschließlich;

Herbstferien: vom 28. September bis 14. Oktober einschließlich; Weihnachtsferien: vom 20. Dezember 1912 bis 2. Januar 1913 einschließlich; Osterferien; vom 19. März an.

Für die Aufnahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich: Fertig- keit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein ein- faches Diktat ohne grosse orthographische Fehler nachzuschreiben; die Kenntnisse der vier Grundrechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Aufnahme in die Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als 12 Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr möglich.

An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen; Geburtsurkunde, Taufschein,