Jahrgang 
1912
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Der Abiturienten-Stipendienfonds von 1 905 hatte am Schluss des vorigen Schuljahres(1910) die Höhe von 807 M. 88 Pfg. erreicht. Der Abiturient O. Hempfing überwies dem Fonds 10 M.

Ueber die Verwendung der Zinsen der Einzugsspende von 1911 ist noch kein Beschluss gefaßt worden.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

lin Interesse der Förderung des für das Wohl der Schüler in erziehlicher wie in unterrichtlicher Hinsicht wichtigen Zusammenwirkens von Eltern und Lehrern sind infolge höherer Anordnung von dem Direktor tägliche, von den übrigen Lehrern wöchentliche Sprechstunden angesetzt. Das Näherée ist aus einer in dem unteren Korridor des Anstaltsgebäudes angeschlagenen Tabelle zu ersehen. Selbstverständlich sind die Lehrer auch zu anderen als den in dieser Zusammenstellung angegebenen Zeiten für Eltern und Pileger ihrer Schüler zu sprechen.

Bezüglich der nach§ 24 der Schulordnung im dritten und vierten Schulvierteljahr, den Eltern gemachten Mitteilungen über etwaige Bedenken inbetreff der Versetzung ihrer Söhne möge, um eine irrtümliche Auffassung zu zerstreuen, darauf hingewiesen sein, daß, wenn schon im dritten Vierteljahr(November) eine solche Mitteilung erfolgt ist, sie im vierten Vierteljahre(Februar) nicht wiederholt wird, auch wenn eine Besserung in den Versetzungsaussichten nicht eingetreten ist. Es wird angenommen daß bereits im unmittelbaren Anschluß an die Mitteilung vom November eine Verständigung zwischen Schule und Elternhaus hergestellt und auf geeignete Mittel zur Abhülfe Bedacht genommen wird.

UÜber die vierteljährlichen Gesamtzeugnisse seien hier folgende Be- stimmungen der neuen Dienstanweisung mitgeteilt:

Ob über den häuslichen Fleiß eines Schülers ein Urteil im Schulzeugnis ab- gegeben werden soll, entscheidet die Klassenkonferenz. Wird beschlossen, den Fleiß eines Schülers zu beurteilen, so empfiehlt es sich, das Urteil in einer Form zu geben, aus der die Vorzüge oder Schwächen des Schülers hervorgehen. Auch für das Betragen und die Aufmerksambkeit der Schüler ist in allen passenden Fällen das Urteil frei zu fassen.

Im allgemeinen gelten folgende Prädikate:

l. für das Betragen: Sehr gut, Gut, Im ganzen gut, Nicht ohne Tadel, Tadelns-

wert; der Tadel in den beiden letzten Urteilen muß immer begründet werden;

2. für die Aufmerksamkeit, für den Fleiß und für die Leistungen: Sehr gut,'

Gut, Genügend, Mangelhaft, Nicht genügend.

An die Eltern unserer Schüler wird die dringende Bitte gerichtet, in der Be- messung des sogenannten Taschengeldes recht vorsichtig zu sein, anderseits nicht zu dulden, daß ihre Söhne beim Ankauf von Büchern, Heften, Federn usw.anschreiben lassen; endlich von Haus aus dem Hang zum Biertrinken und Tabakrauchen, der sich oft schon recht früh zeigt, tatkräftig entgegenzutreten. Daß der Genuß des Alkohols und