21
Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anenzeigen und unterliegt der Genehmigung desselben.
Das Schulgeld beträgt, vorausgesetzt daß die Genehmigung der Aufsichtsbehörde dazu erteilt wird, für die einheimischen Schüler in der Vorschule 100 M, in der Real- schule 150 M, im Gymnasium 170 M, für die auswärtigen in der Vorschule 120 M, in der Realschule 180 M, im Gymnasium 200 M.
Das Schuljahr schließt Sonnabend den 3. April, das neue beginnt Dienstag den 20. April, morgens 8 Uhr. Die einheimischen Schüler haben sich Montag den 19. April, nachmittags 3 Uhr, in den klassenzimmern einzu- finden, um Mitteilungen entgegenzunehmen.
Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am Montag den 19. April um 8 Uhr früh statt. Es sind dafür Papier und Feder mitzubringen.
Zur Entgegennahme von Anmeldungen ist der Unterzeichnete vom 5. bis 7. April im Direktorzimmer vormittags von 10 bis 12 Uhr anwesend.
Eschwege, im März 1909.
Stendell,
Gymnasialdirektor.


