30 heute die Kenntnis dieser Sprache wenigstens insoweit, daß man fähig ist, einen englischen Brief oder ein englisches Buch mit Hülfe eines Wörterbuches zu lesen, zur Ausrüstung eines jeden Gebildeten.— Das Zeichnen trägt, so wie es heute betrieben wird, den mannigfaltigsten Interessen Rechnung und geht vor allen Dingen auch auf die Bedürfnisse des praktischen Lebens ein. Vor allem wird die Fähigkeit des schnellen Skizzierens aus- gebildet; selbst jeder zukünftige Gelehrte(Arzt, Naturforscher, Oberlehrer) wird daher, wenn er am Zeichenunterricht sich beteiligt, aus der Schule etwas mitnehmen, was er kaum entbehren kann. Das ästhetische Gefühl wird durch die Fertigkeit des Zeichnens verfeinert, die richtige Naturbetrachtung gefördert werden. Es möge hier eine Stelle des kaiser- lichen Erlasses vom 26. November 1900 angeführt werden:„Für den Zeichenunter- richt, bei dem übrigens auch die Befähigung, das Angeschaute in rascher Skizze darzustellen, Berücksichtigung verdient, ist bei den Gymnasien dahin zu wirken, daß namentlich diejenigen Schüler, welche sich der Technik, den Naturwissenschaften, der Mathematik oder der Medizin zu widmen gedenken, vom fakultativen Zeichenunterrichte fleißig Gebrauch machen.“— Da die wahlfreien Fächer an die häusliche Arbeitszeit der Schüler keine Ansprüche stellen, so ist nicht recht einzusehen, warum noch immer so viele Schüler die Gelegenheit unbenutzt lassen, sich nützliche Kenntnisse und Fertigkeiten anzueignen, die ihnen im Wettbewerb des Lebens, wie er sich heute gestaltet hat, fast notwendig sind.
Ferienordnung für das Schuljahr 1908.
Osterferien: vom 11. bis 27. April einschließlich.
Pfingstferien: vom 5. bis 10. Juni einschließlich.
Sommerferien: vom 3. Juli bis 3. August einschließlich.
Herbstferien: vom 26. September bis 12. Oktober einschließlich. Weihnachtsferien: vom 23. Dezember 1908 bis 6. Januar 1909 einschließlich. Osterferien: vom 3. bis 19. April 1900 einschließlich.
Für die Aufn ahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich: Fertig- keit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein ein- faches Diktat ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; die Kenntnis der vier Grundrechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Aufnahme in die Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als 12 Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr möglich.
An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen: Geburtsschein, Impfschein, bei vollendetem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein und, bei früherem Schulbesuch, ein Abgangszeugnis.


