Jahrgang 
1906
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Ferienordnung für das Schuljahr 1906.

Osterferien: vom 7. bis 23. April einschliesslich.

Pfingstferien: vom I. bis 6. Juni einschliesslich.

Sommerferien: vom 6. Juli bis 6. August einschliesslich.

Herbstferien: vom 29. September bis 15. Oktober einschliesslich. Weihnachtsferien: vom 22. Dezember 1906 bis 7. Januar 1907 einschliesslich. Osterferien: vom 23. März bis 8. April 1907 einschliesslich.

Für die Autnahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich: Fertig- heit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein einfaches Diktat chne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; die Kenntnis der vier Grund- rechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Aufnahme in die Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als 12 Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr môglich.

An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen: Geburtsschein, Impfschein. bei vollendetem zwôlftem Lebensjahre ein Wiederimpfschein und, bei frünerem Schulbesuch, ein Abgangszeugnis.

Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anzuzeigen und unterliegt der Genehmigung desselben.

Das Schulgeld beträgt für die Vorschulklassen 80 Mk., für die Real- klassen 120 Mk., für die Gymnasialklassen 130 Mk.

Das Schuljahr schliesst Sonnabend den 7. April, das neue beginnt Dienstag den 24. April, morgens 8 Uhr. Die einheimischen Schüler haben sich Montag den 23. April, nachmittags um 3 Uhr, in den Klassenzimmern einzufinden, um Mitteilungen entgegenzunehmen.

Die Autnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am Montag den 23. April um 8 Uhr früh statt. Es sind dafür Papier und Feder mitzubringen.

Zur Entgegennahme von Anmeldungen ist der Unterzeichnete vom 10. bis 21. April im Direktorzimmer vormittags von 1o0 bis 12 Uhr anwesend.

Eschwege, im April 1906.

Stendell,

Direktor der Friedrich-Wilhelms⸗Schule.