—— § 6
Diese Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1902 in Kraft.
An Stelle der§§ 4 und 5 finden für fremde Prüflinge(Extraneer) die bezüglichen Vorschriften der Ordnung der Reifeprüfung an den neunstufigen höheren Schulen eine den Klassenforderungen und Klassenzielen der Untersekunda(Ersten Klasse) entsprechende Anwendung.
Berlin, den 29. Oktober 1901. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Studt.
Ferienordnung für das Schuljahr 1902.
Osterferien: vom 23. März bis 7. April einschliesslich.
Pfingstferien: vom 18. bis 21. Mai einschliesslich.
Sommerferien: vom 5. Juli bis 4. August einschliesslich.
Herbstferien: vom 28. September bis 13. Oktober einschliesslich. Weihnachtsferien: vom 24. Dezember 1902 bis 7. Januar 1903 einschliesslich.
Für die Aufnahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich: Fertig- keit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; die Kenntnis der vier Grund- rechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Aufnahme in die Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als 12 Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr moglich.
An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen: Geburtsschein, Impfschein. bei vollendetem zwolften Lebensjahr ein Wiederimpfschein und, bei früherem Schulbesuch, ein Abgangszeugnis.
Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anzuzeigen und unterliegt der Genehmigung desselben.
Das Schuljahr schliesst Sonnabend den 22. März, das neue beginnt Dienstag, den 8. April, morgens 8 Uhr. Die einheimischen Schüler haben sich Montag, den 7. April, nachmittags um 3 Uhr, in den Klassenzimmern ein- zufinden, um Mitteilungen entgegenzunehmen.
Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am Montag. den 7. April, um 8 Uhr frühn statt. Fs sind dazu Papier und Feder mitzubringen.
Zur Entgegennahme von Anmeldungen ist der Unterzeichnete vom 3. bis5 April im Direktorzimmer vormittags von 1o bis 12 Uhr anwesend.
Eschwege, im März 1902. Stendell, Direktor der Friedrich-Wilhelms-Schule.


