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Beerentang; Schnabel vom Albatros; vom Schüler der VIr Arthur Cahn: Platte mit
Fischabdrücken.
Die Schüler der VI. und der ersten Vorschulklasse schenkten zur Ausschmückung hrer Klassenzimmer je ein Bild unseres Kaisers.
Allen freundlichen Geschenkgebern spricht der Unterzeichnete auch an dieser Stelle im Namen der Anstalt den herzlichsten Dank aus.
VI. Stiftungen und Unterstüzungen für Schüler.
Die Schulgeldbefreiungen betrugen 10%; das Schulgeld war 20 Schülern ganz und 2 halb erlassen; die erlassene Summe betrug 1915 M.
Die Zinsen der 1890 von früheren Schülern der Anstalt begründeten Jubiläums- stiftung werden zu Ostern d. J. zum achten Male verteilt werden.
Die Oberlehrer Wessel-Stiftung trat in diesem Jahre zum ersten Male in Wirksamkeit. Das eine der beiden Stipendien bezog der Oberprimaner des Gymnasiums zu Hersfeld, Emil Schaumberg, aus der Familie des Stifters, das andere für 1899 Heinrich Hollstein aus Wanfried(UIII g), für 1900 Walter Riedel aus Melsungen(UII r). Die Bücherprämien dieser Stiftung erhielten Emil Schmutz(UIIr), Walter Voigt(IV g), Willi Hohmann(V r) und Karl Schaub(VI g).
Aus dem vom Kreisausschuss gegründeten Kapital von 1000 M. für Pflege der Jugendspiele sind die Zinsen für 1901 der Anstalt überwiesen worden.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.
Infolge höherer Anordnung finden hier zunächst folgende Bestimmungen ihre Stelle:
I. Bestimmungen über die Versetzung der Schüler an den höheren Lehranstalten. §.
Die Unterlagen für die Versetzung bilden die im Laufe des Schuljahres abgegebenen
Urteile und Zeugnisse der Lehrer. insbesondere aber das Zeugnis am Schlusse des Schuljahres. § 2.
Dem Direktor bleibt es unbenommen, die Unterlagen noch durch mündliche Be- fragung und nôtigenfalls auch durch schriftliche Arbeiten zu vervollständigen. Diese Er- gänzung der Unterlagen bildet bei der Versetzung nach Obersekunda die Regel, von der nur in ganz zweitfellosen Fällen abgesehen werden darf.
§ 3.
In den Zeugnissen ist es zulässig, zwischen den einzelnen Zweigen eines Faches
(2z. B. Grammatik und Lektüre sowie mündlichen und schriftlichen Leistungen) zu unterscheiden;


