Jahrgang 
1899
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Das jährliche Schulgeld beträgt für die Gymnasialklassen von VI- IIb 100 M. für die Realklassen VIIV 80 M., für die Realklassen von III aufwärts 90 M, für die Vorschule 60 Mark. Neu aufgenommene Schüler haben noch 3 M. Eintrittsgeld zu zahlen.

An Zeugnissen sind bei der Aufnahme vorzulegen: Geburtsschein, Impfschein, bei vollendetem zwölftem Lebensjahr ein Wiederimpfschein und, bei früherem Schulbesuch, ein Abgangszeugnis.

Die Wahl der Pensionen ist dem Direktor bei der Anmeldung anzuzeigen und unterliegt der Genehmigung desselben. Dabei wird an Eltern und Vormünder die dringende Bitte gerichtet, in der Auswahl der Pensionen mit der grössten Vorsicht und Sorgfalt zu verfahren, damit den Zöglingen eine gewissenhafte Aufsicht zuteil werde und so Haus und Schule gemeinsam erziehen: ohne ein solches Zusammenwirken ist oft alle Arbeit und Sorge um die Schüler vergeblich.

Die Eltern und Aufseher der Schüler haben die Pflicht. von der Schulordnung der Friedrich-Wilhelms-Schule Kenntnis zu nehmen und dies durch ihre Unterschrift zu bestätigen. 3

Die öffentlichen Prüfungen am Jahresschlusse sind abgeschafft; es sind aber die Eltern und die Angehôérigen der Schüler sowie die Freunde der Anstalt zu allen Schulfeierlichkeiten, wie Kaisersgeburtstag, Sedanfest und Abiturientenentlassung, stets sehr willkommen; diese Annäherung des Hauses an die Schule ist sogar höchst erwünscht.

Das Schuljahr schliesst Sonnabend, den 25. März, und das neue be- ginnt Dienstag, den I1. April, morgens 8 Uhr. Die einheimischen Schüler haben sich Montag, den 10. April, nachmittags um 3 Uhr in den Klassenzimmern

einzufinden, um Mitteilungen entgegenzunehmen.

Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am Montag, den 10. April, um 8 Uhr frühstatt. Es sind dazu Papier und Feder mitzubringen.

ZLur Entgegennahme von Anmeldungen ist der Direktor vom 6. bis 8. April im Direktorzimmer vormittags von 10 12 Uhr anwesend.

Eschwege, im März 1899.

Dr. Arndt, Direktor der Friedrich-Wilhelms-Schule.