Jahrgang 
1899
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2535 Ausserdem besteht seit 1800 die von früheren Schülern der Anstalt begründete Jubiläumsstiftung, aus deren Zinsen würdigen Zöglingen der Anstalt eine Beihülfe zum Schulgelde oder zur Beschaffung von Lehrmitteln gewährt werden soll. Sie sind Ostern dieses Jahres zum fünften Male verteilt worden. Es wurden damit folgende drei Schüler ausgezeichnet: Wilhelm Reinhardt aus Real-Sekunda, Georg Sendelbach aus Real- Obertertia und Max Gleim aus Keal-Untertertia.

Aus dem vom Kreisausschuss gegründeten Kapital von 1000 M. für Pflege der Jlugendspiele sind an Zinsen für 1897 die Summe von 31,67 M. und für 1898 die Summe von 30,34 M. zusammen 62,01 M. überwiesen worden. Die Ausgaben für Aus- besserung, Neubeschaffung von Geräten, darunter ein Fussball, ein Dutzend Pfeile, ein Tambourin nebst Bällen, und das Schauturnen im Schlierbach haben im verflossenen Jahre 46,30 M betragen, so dass die Turnkasse mit dem Rest vom vorigen Jahre, 12,51 M, einen Bestand von 28,22 M. hat.

Aus den Geldern, die aus verschiedenen Quellen in unsere Schulkasse geflossen, ist es auch Ostern 1898 môõglich gewesen, einigen Schülern als Anerkennung ihres Fleisses und ihrer Leistungen Bücherprämien zu überreichen; die Schüler waren: Alfred Brill aus UIIIg, Robert Katzenstein aus IVg, Paul Beyer aus IVr, Ernst Muscat aus Vr. Karl Waldmann aus VIr und Herbert Westheim aus IVg.

Zum Gedächtnis des in diesem Schuljahre in die Unsterblichkeit eingegangenen Reichskanzlers Fürst Bismarck hat Herr Hofphotograph Oskar Tellgmann der Anstalt ein Bild desselben mit Rahmen geschenkt, das die Unterschritt trägt: Wir Deutschen fürchten Gott, sonst nichts in der Welt.

Für alle der Schule als Lehrmittel oder Schmuck dargebrachten Geschenke beehrt sich der Unterzeichnete seinen aufrichtigen Dank auszudrücken.

VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Pltern. Ferienordnung für das Schuljahr 1899/1900.

Osterferien: vom 26. März bis 10. April einschliesslich. Pfingstferien: vom 21. bis 24. Mai

Sommerferien: vom 1I. bis 31. Juli

Herbstferien: vom 24. September bis 9. Oktober Weihnachtsferien: vom 24. Dezember 1800 bis 6. Januar 19000 einschliesslich.

Für die Aufnahme in die 3. Vorschulklasse ist Bedingung: das vollendete sechste Lebensjahr. Für die Aufnahme in die Sexta sind folgende Kenntnisse erforderlich: Fertig- keit im Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; die Fähigkeit, ein einfaches Diktat ohne grobe orthographische Fehler nachzuschreiben; und die Kenntnis der vier Grundrechnungsarten mit benannten und unbenannten ganzen Zahlen. Die Aufnahme in Sexta kann erst nach Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen; bei einem Alter von mehr als zwölf Jahren ist die Aufnahme in diese Klasse nicht mehr möglich.