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VI. Stiftungen und Unterstützungen für Schüler.
Die Schulgeldbefreiungen betrugen 8,73%, indem das Schulgeld ganz er- lassen war 14 Schülern, halb 5 Schülern, sodass die Summe des Schulgelderlasses 1535 Mark betrug.
Ausser diesen Freistellen besteht seit 1800 die von früheren Schülern begründete Jubiläumsstiftung, aus deren Zinsen würdigen Schülern der Anstalt ohne Unterschied der Religion eine Beihülfe zum Schulgelde oder zur Beschaffung von Lehrmitteln gewährt werden soll. Nachdem das Kapital auf 2000 Mark gewachsen, sind die Zinsen Ostern 94 zum ersten, zu Anfang dieses Schuljahres zum zweiten Male zur Verteilung gekommen. Es wurden damit folgende 7 Schüler ausgezeichnet: Rudolf Reitz und Otto Hollstein aus Gymnasial-Quinta, Wilhelm Reinhardt aus Real-Quarta. Erich Jünge aus Gymnasial-Unter- tertia, Emil Holzapfel und Christof Rexrodt aus Realgymnasial-Untersekunda und Wilhelm Volkwein aus Gymnasial-Untersekunda. Neue Zuwendungen hat die Stiftung leider noch nicht aufzuweisen, obgleich sie derselben, um wirksamer zu sein, sehr bedarf.
Die für die Einführung der Jugendspiele im Jahre 1893 vom Kreisausschuss bewilligte Summe von 200 Mark ist nach Bevicht des vorigen Schuljahres aufgebraucht; aus dem von demselben Geber gegründeten Fonds von 1000 Mark sind, wie berichtet, zu demselben Zwecke die Zinsen für 1893 und 04 bis auf 42,87 Mark verwendet worden. Im eben verflossenen Schuljahre hat die Ausgabe daraus für Ausbesserung und Neubeschaffung von Gerâten und die Zurüstungen zum Schlierbach-Schauturnen 36 Mark betragen, sodass die Turnspielkasse 6,87 Mark enthält.
Ein Freund der Schule hat dieses Jahr der Anstalt wiederum die Summe von 20 Mark übergeben. Das Lehrerkollegium hat dafür mehrere Bücher, belehrenden, patrio- tischen und klassischen Inhalts, angeschafft und am Schulschlusse an würdige Schüler als Prämien verteilt.
Ein anderer Bürger der Stadt, Herr Kaufmann Ludwig Dörries, hat zum Schmuck der Aula eine Bismarckbüste geschenkt.
Für alle diese der Anstalt überwiesenen Gaben beehrt sich der Unterzeichnete seinen aufrichtigen Dank auszudrücken.
VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Pltern.
. Auf Anordnung des Herrn Unterrichtsministers wird folgender Ministerial-Erlass vom I1. Juli 1895— U II 11731— zur Kenntnis gebracht:
„Durch Erlass vom 21. September 1892— U II 904— habe ich das Königliche Provinzial-Schulkollegium auf den erschütternden Vorfall aufmerksam gemacht, der sich in jenem Jahre auf einer Gymnasialbadeanstalt ereignet hatte, dass ein Schüler beim Spielen mit einer Salonpistole von einem Kameraden seiner Klasse erschossen und so einem jungen hoffnungsreichen Leben vor der Zeit ein jähes Ende bereitet wurde. Ein ähnlicher, ebenso schmerzlicher Fall hat sich vor Kurzem in einer schlesischen Gymnasialstadt zugetragen.


