Jahrgang 
1884
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451. 3. Ein englisches Exercitium: Der Tod von Richard Löwenherz. 4. Mathematik:

a. Ein Kunsthändler kauft drei Sorten Bilder. Jedes Bild der ersten Sorte kostet 13 M., jedes Bild der zweiten Sorte 5 M. und jedes Bild der dritten Sorte 2 M. Im ganzen kauft er 100 Bilder und hat dafür 510 M. zu zahlen. Wie viel Bilder von jeder Sorte hat er gekauft?

b. Ein Dreieck zu konstruieren aus der Differenz zweier Seiten, der Differenz ihrer gegen- überliegenden Winkel und der dritten Seite.

c. Die Oberfläche eines geraden Kegels ist 5403 qm, der Durchmesser der Grundfläche 3 m. Wie gross ist der Winkel des Kreissektors, welchen die in eine Ebene ausgebreitete Mantelfläche bildet?

d. Aus der Differenz zweier Seiten= 27, der dritten Seite= 173 und einem der letzteren anliegenden Winkel= 56⁰ 25 13 die übrigen Stücke des Dreiecks zu berechnen.

B. Verfügungen Königlichen Provinzialschulkollegiums.

Von den Verfügungen Königlicher Aufsichtsbehörde sind die nachfolgenden von allge- meinerem Interesse.

28. März 1883. Mitteilung einer Verfügung des Herrn Ministers vom 15. ejd., welche inbetreff des Uebergangs eines Schülers der Klassen Sexta, Quinta, Quarta eines Gymnasiums(resp. Progymnasiums) in ein Realgymnasium, und umgekehrt wegen des Uebergangs aus einer der drei unteren Klassen eines Realgymnasiums(resp. Realprogymnasiums) in ein Gymnasium folgendes anordnet: Bis zur Versetzung nach Untertertia einschliesslich berechtigt das von einem Realgymnasium ausgestellte Abgangszeugnis zur Aufnahme in die entsprechende Klasse eines Gymnasiums, sofern in dem Urteile über die Kenntnisse und Leistungen im Lateinischen das PrädikatLenügend ohne irgend welche Beschränkung gegeben ist. Andererseits berechtigt bis zur Versetzung nach Untertertia einschliesslich das von einem Gymnasium ausgestellte Abgangszeugnis zur Aufnahme in die entsprechende Klasse eines Realgymnasiums, sofern in den Urteilen über die Kenntnisse und Leistungen im Französischen und im Rechnen(bezw. in der Mathematik) das Prädikatgenügend ohne irgend welche Einschränkung gegeben ist. Die hiermit bezüglich der Geltung der Abgangszeugnisse der Gymnasien und Realgymnasien getroffenen Bestimmungen finden auf die Abgangszeugnisse der Progymnasien und der Realprogymnasien unveränderte Anwendung.

19. April 1883. Erlass des Herrn Ministers vom 27. Oktober 1882, welcher den hohen Wert der Bewegungsspiele im Preien för die körperliche und geistige Erfrischung und die sittliche Kräftigung der Jugend entwickelt und der Schule die Pflege der Jugendspiele dringend empfiehlt.

4. August. Mittheilung des Allerhöchsten Erlasses vom 21. Mai betreffs der Begehung der Lutherfeier seitens der evangelischen Kirche und Schule.

8. August. Erlass des Herrn Ministers vom 30. Juli, welcher unter Anerkennung der in dem Turnbetriebe der höheren Schulen wahrzunehmenden Fortschritte sich uber die hauptsächlichsten Erfordernisse für den gedeihlichen Erfolg dieses wichtigen Unterrichtes verbreitet; als solche werden