Jahrgang 
1884
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Schulnachrichten.

A. Lehrverfassung.

1) Allgemeiner Lehrplan.

Die bereits seit d. J. 1882 eingeleiteten Verhandlungen wegen Umbildung der bisherigen Realschule und ihrer vier bis Tertia aufsteigenden gymnasialen Parallelklassen zu einem Real- gymnasium, resp. Realprogymnasium, und vollständigen bis zur Secunda erweiterten. Progymnasium, mit den für beide Abteilungen gemeinsamen Klassen, Sexta, Quinta, Quarta, waren zwar bis zum Anfang des Schuljahres 1883/84 noch nicht zum Abschluss gekommen; doch konnte von diesem Zeitpunkt an mit Genehmigung Koͤniglicher Aufsichtsbehörde dadurch ein praktischer Anfang mit der geplanten Einrichtung gemacht werden, dass sowohl die unterste gemeinschaftliche Klasse Sexta, wie die obere Abteilung der Gymnasial-Tertia eingerichtet wurde, sodass die Anstalt im abgelaufenen Jahre folgende Klassen umfasste:

I. Realschule: Prima(obere und untere Abteilung), Secunda, Tertia, Quarta, Quinta; II. Progymnasial-Abteilung: Quinta, Quarta, Tertia(obere und untere Abteilung); III. Gemeinschaftlich: Klasse Sexta.

Mit dem nächsten Jahre wird der gemeinschaftliche Unterbau des sich entwickelnden Real- progymnasiums und Progymnasiums bis zur Quinta aufsteigen, und es wird die gymnasiale Parallel- klasse Secunda ins Leben treten, die lateinlose Realquinta dagegen eingehen; mit dem Schuljahre 1885/86 kommt die Realquarta in Wegfall, an deren Stelle die gemeinsame Quarta tritt, und so ist von Jahr zu Jahr die Entwicklung der Realgymnasialklassen mit den ihnen parallelen Progym- nasialklassen dergestalt weiterzuführen, dass die jetzigen Schüler der lateinlosen Realklassen nach dem bisherigen Lehrplan weiter unterrichtet werden und in ihrer Laufbahn keine Störung und Hemmung erleiden. 1

Den im vergangenen Jahre durchgefuhrten allgemeinen Lehrplan ergiebt die nachfolgende Tabelle: 1*