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„* 1 Klasse bzw. Genehmigungsverfügung Fach Verfasser und Titel des Lehrbuchs Stufe des. 3. N. voyun 10. Mathematik.[Schwab-Lesser, Mathem. Unterrichtswerk. Ausg. B. 1, 1. u. 2. I. IVS I. 11. 5. 20 Nr. 3000. Schülke, Vierstellige Logarithmentafeln Oberstufe. 12. 3. 98 S. 1320. 11. Rechnen. Müller-Pietzker, Rechenbuch für die unteren Klassen 3 Teile VI— V. 4. 3. 11— S. 14484. 12. Physik. Sumpf, Grundriß der Physik Ausgabe X. III=I 12. 1. 95—§. 7704. 13. Biologie. Schmeil⸗-Norrenberg⸗Wefelscheid⸗-Fischer VI llI. 3. 5. 28 Nr. 4322 Naturwissenschaftl. Unterrichtswerk 1— 4 Heft. 14. Gesang. E. Dahlke, Das deutsche Lied 4 Teile. VI I. 22. 3. 27§. 2288.
Andere als die hier bezeichneten Lehrbücher sind in der Anstalt nicht im Gebrauch.
VIII. Mitteilungen an die Eltern.
1. Die Erfahrungen des abgelaufenen Schuljahres bestätigen, daß nicht wenige Schüler, zumal der unteren und mittleren Klassen sich noch nicht recht in das neue Lehrverfahren der Schule eingefügt haben; anderseits haben die Eltern, anstatt nicht nur mit dem Klassenleiter, sondern mit allen Lehrern ihres Kindes in dauernder Fühlung zu bleiben und sich über die Anforderungen, die der neuzeitliche Unterrichtsbetrieb stellt, auf dem Laufenden zu halten, zu wenig oder zu spät und oft nur auf briefliche Mitteilung der Schule zu einer Rücksprache mit den Lehrern sich bequemt. Es wird deshalb erneut auf die allgemeinen Bemerkungen hin⸗ gewiesen, die an der gleichen Stelle im Jahresbericht von 1928/20(S 20/30) mitgeteilt sind.
Sämtliche Lehrer der Anstalt haben bestimmte, den Schülern bekannte, allwöchentliche Sprechstunden angesetzt, in denen sie auch ohne vorherige Anmeldung im Schulgebäude zu sprechen sind. Eine kurze vorherige Anmeldung ist jedoch wünschenswert(die Zeiten der
Sprechstunden sind im Eingange des Schulgebäudes durch Aushang am schwarzen Brett allgemein bekanntgemacht.)
Sollte die im letzten Schuljahr versuchsweise getroffene Anordnung der Beseitigung der Weihnachtszeugnisse in Zukunft beibehalten bleiben, so ist den Eltern dringend zu raten, sich möglichst schon vor Weihnachten über den Leistungsstand ihrer Kinder genau zu er-⸗ kundigen, schleunigst für Beseitigung der Mängel und Lücken zu sorgen, aber auch darauf zu achten, daß nicht neue Lücken entstehen. In den letzten 6Wochen vor Schluß des Schuljahres wird über Versetzungsaussichten Xuskunft nicht mehr erteilt.
2. Erkrankt ein Schüler, so sind die Eltern oder deren Vertreter verpflichtet, mõög- lichst am ersten Tage dem Klassenleiter(gegebenenfalls durch die Post) Anzeige zu machen. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist, falls die Versäumnis länger als 2 Tage gedauert hat, eine zweite Bescheinigung über die Art und Dauer der Krankhieit beizubringen.
Sämtliche Schüler sind gegen Unfälle in der Schule und auf dem Schulwege versichert (Siehe unter III h, Gesundheitliches). Bei eingetretenen Unfällen dieser Art ist der Direktor sofort zu benachrichtigen, damit der Schadensfall rechtzeitig zur Anmeldung bei der Ver- sicherung kommt. Die Versicherung haftet jedoch neuerdings nicht mehr für Schadensfälle, die während der Zeit eintreten, in der die Schüler sich(mit Genehmigung der Schule) vor Be⸗ ginn oder nach Schluß des Unterrichts im Schulgebäude aufhalten(vgl. Ziffer 4).
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