b. Obliegenheiten des Oberstudienrats.
Die Anstalt verfügt als„Große Vollanstalt“ über eine Oberstudienratsstelle, die mit dem Oberstudienrat Bahmer besetzt ist. Er ist ständiger Vertreter des Direktors; ihm war wie im Vorjahre die Leitung des realgymnasialen Nebenzweigs(UIIIrg—-UIlrg) und der Klassen IV—VI übertragen; außerdem lag die Fachaufsicht über den Unterricht im Deutschen und in den neueren Fremdsprachen, ferner über den Gesangs-, Turn⸗ und Sportunterricht in seinen Händen.
c. Der Lehrerausschuß.
Der von der Gesamtkonferenz im Anfang des Schuljahres gewählte Lehrerausschuß bestand im Berichtsjahre aus denselben Mitgliedern wie im Vorjahre.


