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X. Stiſtungen und Anterſtützungen der Schüler.
u. Das Spieß⸗Stipendium, das zur Auszeichnung tüchtiger und fleißiger Schüler der Ober⸗ klaſſen verwendet werden ſoll, iſt im Betrage von 30 Mark dem Unterprimaner Walther Cornelius verliehen worden..
2. Die Zahl der Freiſchüler betrug 16, die Summe des erlaſſenen Schulgeldes 2 250 Mark.
XI. Mitteitungen an die Schüler und ihre Eltern, bezw. deren Vertreter.
1. Die Abmeldung von Schülern muß ſpäteſtens am erſten Tage des Unterrichtsvierteljahres erfolgen, widrigenfalls das Schulgeld für das laufende Vierteljahr gezahlt werden muß.
Das Schulgeld beträgt für die oberen Klaſſen 150 Mk., für die mittleren und unteren 130 Mk., das Aufnahmegeld 9 Mk.
2. Die Eltern werden erſucht, ihre Söhne an dem Konfirmandenunterrichte dann teil⸗ nehmen zu laſſen, wenn ſie Schüler der Klaſſe Obertertia ſind, weil nur in dieſer Klaſſe bei der Aufſtellung des Stundenplans auf den Konfirmandenunterricht Rückſicht genommen werden kann.
3. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 15. April vormittags 8 Uhr mit der Aufnahmeprüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldung bis zum 14. April entgegennimmt Der Anmeldung ſind ſofort beizufügen: 1. ein Geburtsſchein und ein Taufſchein, 2. ein Impfſchein, vom 12. Jahre ab ein Wiederimpſſchein, 3. ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt.— Zur Aufnahme in Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat; insbeſondere wird darauf aufmerkſam gemacht, daß der aufzunehmende Knabe auch die lateiniſche Schrift muß leſen und ſchreiben können; im Rechnen iſt die Kenntnis der vier Spezies in unbenannten Zahlen notwendig.
4. Der Unterricht findet von 8 Uhr bis 130 ſtatt.
5. Um ein gedeihliches Zuſammenwirken von Schule und Haus zu fördern, haben ſämt⸗ liche Lehrer der Anſtalt beſtimmte, den Schülern bekannt gegebene Stunden angeſetzt, in denen ſie in ihrer Wohnung, event. im Gymnaſium für die Eltern zu ſprechen ſind. Eine vorherige kurze Anmeldung iſt wünſchenswert, namentlich wenn die Eltern Erkundigungen einziehen wollen, zu denen eine vorausgehende Beſprechung des Herrn Klaſſenlehrers mit den anderen Herren nötig erſcheint. Der Direktor iſt in der Regel von 11—12 Uhr in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen. Die auswärtigen Schüler ſind verpflichtet, bei der Wahl oder dem Wechſel der Wohnung die vorherige Ge⸗ nehmigung des Direktors einzuholen. Jedem Wunſche der Eltern um perſönliche Rückſprache wird der Unterzeichnete bereitwillig entgegenkommen; aber auch er bittet um vorherige Anmeldung.


