Jahrgang 
1915
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W. Aus Verfügungen der vorgeſetzten Behörde.

29. Dez. 1914. S. 15294. Die Ferien werden folgendermaßen feſtgeſetzt:

Oſtern 1915: Mittwoch, den 31. März bis Donnerstag, den 15. April. 2. Pfingſten: Freitag, den 21. Mai bis Freitag, den 28. Mai.

Sommer: Freitag, den 2. Juli, bis Dienstag, den 3. Auguſt. .Michaelis: Dienstag, den 28. Sept. bis Donnerstag, den 14. Oktober. Weihnachten: Dienstag, den 21. Dez. bis Mittwoch, den 5. Jan. 1916. 6. Oſtern 1916: Freitag, den 14. April 1916.

29. Jan. 1915. U. II. Nr. 54. 1. U. II. W. Wenn es auch durch die Bemühungen der König⸗ lichen Provinzialſchulkollegien gelungen iſt, den Unterricht an den höheren Lehranſtalten trotz der Kriegsverhältniſſe im allgemeinen aufrecht zu erhalten und durchzuführen, ſo ſind doch durch die notwendigen Vertretungen und Verſchiebungen im Unterricht, durch häufigen Lehrerwechſel und Ausfall von Stunden mancherlei Störungen unvermeidlich geweſen. Die Lehraufgaben haben daher vielfach nicht in der Weiſe erledigt werden können, wie es in gewöhnlichen Zeiten gefordert werden mußte. Auch ſind Lehrer und Lehrerinnen, wie Schüler und Schülerinnen durch die überwältigenden Eindrücke der großen Zeit, die wir durchleben, und vielfach auch durch ſchweres Unglück in den Fa milien in der regelmäßigen Arbeitsleiſtung beeinträchtigt worden. Das Königliche Pro⸗ vinzialſchulkollegium wolle darauf hinwirken, daß auf dieſe Hemmungen bei der bevor⸗ ſtehenden Verſetzung bei aller Gewiſſenhaftigkeit in den Anforderungen gebührend Rück ſicht genommen wird, beſonders wo es ſich um Schüler(Schülerinnen) handelt, die ſonſt den Anforderungen der Schule entſprochen haben. Die Verſetzungsfähigkeit wird unter den gegenwärtigen Verhältniſſen ganz beſonders nach dem Geſichtspunkte zu beurteilen ſein, ob der Schüler die Schülerin) imſtande ſein wird, mit Erfolg an dem Unterricht der nächſthöheren Klaſſe teilzunehmen.

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