Jahrgang 
1913
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X. Stiftungen und Alnterſtützungen der Schüler.

XI. Mitteilungen

an die Schüler und ihre Eltern, bezw. deren Vertreter.

1. Im Hinblick auf verſchiedene Vorfälle, die ernſte Folgen nach ſich zogen, mache ich noch einmal darauf aufmerkſam, daß der Beſitz und Gebrauch von gefährlichen Waffen, namentlich Schußwaffen, den Schülern ſtreng verboten iſt und mindeſtens mit Androhung der Ausweiſung, im Wiederholungs⸗ falle unnachſichtlich mit der Ausweiſung auf Grund eines Miniſterialerlaſſes beſtraft wird.

2. Die Abmeldung von Schülern muß ſpäteſtens am erſten Tage des Unterrichtsvierteljahres erfolgen, widrigenfalls das Schulgeld für das laufende Vierteljahr bezahlt werden muß.

Das Schulgeld beträgt für die oberen Klaſſen 150 Mk., für die mittleren und unteren 130 Mk., das Aufnahmegeld 9 Mk.

3. Die Eltern werden erſucht, ihre Söhne an dem Konfirmandenunterrichte dann teilnehmen zu laſſen, wenn ſie Schüler der Klaſſe Obertertia ſind, weil in Zukunft nur in dieſer Klaſſe bei der Aufſtellung des Stundenplans auf den Konfirmandenunterricht Rückſicht genommen werden kann.

4. Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag den 3 April, vormittags 8 Uhr mit der Auf⸗ nahmeprüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldung bis zum 29. März entgegennimmt. Der Anmeldung ſind ſofort beizufügen: 1. ein Geburtsſchein, 2. ein Impſſchein, vom 12. Jahre an ein Wiederimpfſchein, 3. ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt. Zur Aufnahme in Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat; insbe⸗ ſondere wird darauf aufmerkſam gemacht, daß der aufzunehmende Knabe auch die lateiniſche Schrift muß leſen und ſchreiben können; im Rechnen iſt die Kenntnis der vier Spezies in unbenannten Zahlen notwendig.

5. Im Sommer findet der Unterricht von 7 bis 120 ſtatt.

Die langen freien Sommernachmittage können die Schüler zur gewiſſenhaften Erledigung ihrer Arbeiten verwenden, weiterhin aber auch zum Nutzen ihrer Geſundheit, zu Spiel, zu Spazier⸗ gängen, auch weiteren Wanderungen in Dillenburgs herrlicher Umgebung. Ich bitte aber die Eltern, darauf zu achten, daß ihre Söhne die Zeit nicht vergeuden. Nichts iſt ſchädlicher als Mißbrauch, nichts wichtiger und ſegenbringender als zweckmäßige Einteilung und rechter Ge⸗ brauch der freien Zeit, der unbedingt ſchon in der Jugend gelernt werden muß. Viele Schüler verſtehen es auch nicht, die rechte Methode des Arbeitens zu finden. Da heißt es und die Lehrer ſind gerne bereit dazu ihnen die rechte Anleitung zu geben, damit mit der allmählich zunehmenden Erkenntnis und dem wachſenden Gefühl der Selbſtändigkeit diejenige Arbeitsfreudigkeit entſteht, die allein den Erfolg verbürgt nnd die zugleich vor gefährlichen Abwegen am ſicherſten bewahrt. Auch der Direktor iſt ſtets bereit, hier wie in allen anderen Fragen der Erziehung den Eltern Ratſchläge zu erteilen. Er bittet insbeſondere, mit der Schule zuſammen den Kampf gegen den ärgſten und gefährlichſten Feind der Jugend aufzunehmen, die verderbliche Genußſucht, die unſerem Volke die beſte Kraft zu entziehen droht, insbeſondere aber auch gegen die ſchlechte verführeriſche Lektüre, die in gewandter und beſtechender Darſtellung das religiöſe und ſittliche Gefühl der Jugend untergräbt. (Vergl. den S. 10 abgedruckten Erlaß des Herrn Miniſters). Wie ſchwer unſer Vaterland durch die immer mehr um ſich greifende Genußſucht und Unſittlichkeit gefährdet iſt, die Volkskörper und Volks⸗ ſeele vergiften und zerſetzen, davon machen ſich viele keine Vorſtellung. Dieſe Gefahr iſt bei weitem größer als die drohende Macht unſerer auswärtigen Feinde. Namentlich möchte der Unterzeichnete