Jahrgang 
1909
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22 ſie rechtzeitig zu ihrem Ziele zu führen. Wenn alle Schüler wüßten, was ihnen Nutzen und Schaden bringt, und darnach handelten, brauchten wir keine Schulordnung mehr. Nur mit Rück ſicht auf das Wohl der Jugend und ihrer Lebensziele wegen iſt ſie da. Es liegt ganz in der Hand der Hauswirte, wenn ſie rechtzeitig über Ungehörigkeiten Bericht erſtatten, ihre Pflegebefohlenen vor ſchwerer Strafe zu behüten. Tun ſie das nicht, ſo ſind ſie für die Folgen verantwortlich. Dasſelbe gilt, noch in höherem Grade, für die Eltern der hieſigen Schüler. Da ſchärfere Schulſtrafen, die zur Aufrechterhaltung der Zucht bisweilen nicht vermieden werden können, die Eltern oft noch mehr als die Schüler treffen, ſo liegt es doppelt in ihrem Intereſſe, ihre Söhne vor allen Ausſchreitungen zurückzuhalten. 5

Es iſt mir berichtet worden, daß einige frühere Schüler bei hieſigen Geſchäften Schulden von ganz erheblichem Betrage gemacht haben. Ich bitte alle Geſchäftsinhaber dringend, ihre Untergebenen anzuweiſen, daß ſolche Fälle nicht wieder vorkommen. Waren auf Borg zu geben oder gar Geld zu leihen iſt in vielen Fällen nichts anderes, als junge unreife Menſchen zu Leichtſinn und Gewiſſen⸗ loſigkeit zu verführen und ſo ins Unglück zu bringen; außerdem haben die Eltern in ſolchen Fällen das Recht, jede Zahlung zu verweigern.

Um ein gedeihliches Zuſammenwirken von Schule und Haus zu fördern, haben ſämtliche Lehrer der Anſtalt beſtimmte, den Schülern bekannt gegebene Stunden angeſetzt, in denen ſie in ihrer Wohnung, evtl. im Gymnaſium, für die Eltern zu ſprechen ſind. Eine vorherige kurze Anmeldung iſt wünſchens⸗ wert, namentlich wenn die Eltern Erkundigungen einziehen wollen, zu denen eine vorausgehende Be⸗ ſprechung des Herrn Klaſſenlehrers mit den anderen Herren nötig erſcheint. Der Direktor iſt in der Regel von 1112, gegebenenfalls auch 3 4 in ſeinem Amtszimmer zu ſprechen; es iſt ſein auf⸗ richtiger Wunſch, in möglichſt regen Verkehr mit den Eltern zu treten, um über die wichtigſten Er⸗ ziehungsfragen perſönlich mit ihnen zu verhandeln. U. a. ſind die auswärtigen Schüler verpflichtet, bei der Wahl oder dem Wechſel der Wohnung die vorherige Genehmigung des Direktors einzuholen. Jedem Wunſche der Eltern um perſönliche Rückſprache wird der ÜUnterzeichnete bereitwillig entgegenkommen; aber auch er bittet um vorherige Anmeldung.

Der Königliche Gymnaſial-Direktor:

Prof. Dr. Endemann.