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Schüler im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr abends ohne beſondere Erlaubnis des Direktors oder des Ordinarius ihre Wohnung nicht verlaſſen; auch bitte ich, nach dieſer Zeit keine Beſuche anderer Schüler zu geſtatten, jedenfalls keine größeren und regelmäßigen Beſuche zu irgend einer Zeit zuzulaſſen. Durch rechtzeitige Verhinderung, bezw. Anzeige derſelben, ſowie durch Mitwirkung zur Wahrung von Sitte und Anſtand können auch die Hauswirte weſentlich zur Aufrechterhaltung einer guten Zucht beitragen und der Verhängung ſchwerer Strafen vorbeugen. Kommen Ungehörigkeiten vor, ſo muß ſofort Anzeige erſtattet werden, wenn ſich die Hauswirte nicht ſelbſt zu Mitſchuldigen machen und unangenehme Folgen zuziehen wollen.
Die in Dillenburg wohnenden Eltern ſind in der günſtigen Lage, das Verhalten ihrer Söhne außerhalb der Schule ſelbſt zu überwachen. Umſomehr darf ich die Erwartung ausſprechen, daß ſie jeder Uebertretung der Schulordnung von ſeiten ihrer Söhne mit Nachdruck entgegentreten und dadurch dieſe vor ſchwerer Schädigung, ſich ſelbſt vor bitteren Erfahrungen bewahren.
Der Königl. Gymnaſial-Direktor:
Prof. Dr. Langsdorf.


