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3. Auf allergnädigſte Veranlaſſung Sr. Majeſtät, bezw. des Herrn Miniſters, waren der An ſtalt durch das Provinzial-Schulkollegium zur Verleihung als Prämien zugewieſen worden: 1) 1 Exem⸗ plar„Das Kaiſerpaar im heiligen Lande“; 2) zwei Exemplare„Johann Gutenberg“ von Martens; 3) 40 Exemplare Gedenkblatt an das 200 jährige Beſtehen des Königtums in Preußen, nach einem Entwurf Sr. Majeſtät ausgeführt von Prof. Döpler. Durch Konferenzbeſchluß werden dieſe Prämien folgenden Schülern zuerteilt: 1. Schumann(IA): 2. Enke(IB) und Braun(IIaA); 3. Stiel, Schmidt, Kruſe, Iſing(I9; Anthes, Burmeiſter, Hammer, Kleinwächter(IB); Heyn, Holighaus, Forneberg, Cornelius(IIA); Thomä, Wollſtadt, Löw, Weider, Wächtler(IIB); Bromm, v. d. Heyden, Schaaf, Hief, Fey(IIIA); Hirz, Winkelmann, Scheel, Nöll, Rückert(IIIB); Kroh, Klock, Brumm, Haußen(IV); Neuſchäfer, Molkenthin, Hentz, Künkel, Brandt,(V); Fey, K. Brumm, v. Beckerath, George(VI).
VIII. Mitteilungen
an die Schüler und deren Eltern, bezw. die Vertreter derſelben.
1. Es wird von neuem darauf aufmerkſam gemacht, daß nach einem Miniſterial-Erlaß vom 21. September 1892, bezw. vom 11. Juli 1895,„Schüler, die, ſei es in der Schule oder beim Turnen und Spielen, auf der Badeanſtalt oder auf gemeinſamen Ausflügen, kurz wo die Schule für eine ange meſſene Beaufſichtigung verantwortlich iſt, im Beſitze von gefährlichen Waffen, insbeſondere von Piſtolen und Revolvern, betroffen werden, mindeſtens mit der Androhung der Verweiſung von der Anſtalt, im Wiederholungsfalle aber unnachſichtlich mit Verweiſung zu beſtrafen ſind.
2. Nach Verfügung des Königlichen Provinzial-Schulkollegiums müſſen künftig die Abmeldungen von Schülern allgemein ſpäteſtens in der auf den Tag des Schulſchluſſes folgenden Woche eines Unter⸗ richts⸗Vierteljahres erfolgen. In beſonderen Fällen kann dieſe Friſt auf Anſuchen um einige Tage verlängert werden; dies hat jedenfalls dann zu geſchehen, wenn bei dem Abmeldungstermin zu Weih— nachten oder Oſtern die Friſt ſchon vor dem 2. Januar oder dem 1. April ablaufen würde. Iſt eine Abmeldung in der eingeräumten Friſt nicht erfolgt, ſo tritt die Verpflichtung zur Zahlung des Schul— geldes für ein weiteres Vierteljahr ein.
3. Die Eltern werden erſucht, ihre Söhne an dem Konfirmandenunterrichte dann teil⸗ nehmen zu laſſen, wenn ſie Schüler der Klaſſe IIIB ſind, weil nur in dieſer Klaſſe bei der Aufſtellung
des Stundenplans auf den Konfirmandenunterricht Rückſicht genommen werden kann.
4. Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 15. April, vormittags 8 Uhr mit der Aufnahme— prüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldungen bis zum Samſtag, dem 13. April, entgegennimmt. Der Meldung ſind beizufügen: 1) ein Geburtsſchein, 2) ein Impfſchein(evtl. bezüglich der Wiederimpfung), 3) ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Lehranſtalt.— Zur Aufnahme in Sexta iſt es erforderlich, daß der Knabe ſein neuntes Lebensjahr vollendet hat; insbeſondere wird darauf aufmerkſam gemacht, daß der aufzunehmende Knabe auch die lateiniſche Schrift muß leſen und ſchreiben können; im Rechnen iſt die Kenntnis der 4 Spezies in unbenannten Zahlen notwendig.
Auswärtige Schüler dürfenihrehieſige Wohnung nur nehmenoderwechſeln mit der vorher einzuholenden Genehmigung des Direktors.
An diejenigen Bürger der Stadt, die Schüler des Gymnaſiums in ihr Haus aufgenommen haben, richte ich die dringende Bitte, ſowohl in ihrem Intereſſe, als in dem der Schüler und der Stadt auf die Erhaltung der Disziplin auch ihrerſeits zu achten. Insbeſondere bitte ich dafür zu ſorgen, daß die


