Jahrgang 
1894
Einzelbild herunterladen

15

VII. Witteilungen an die Schüler und deren Eltern bezw. deren Vertreter.

Samſtag den 17. März von 8 ½ Uhr ab findet ein Feſtaktus ſtatt zur Entlaſſung der Abiturienten, zu dem die Eltern und Angehörigen der Schüler, ſowie alle Freunde der Anſtalt geziemend eingeladen werden. Programme dazu ſind von Donnerſtag deu 15. März an bei dem Schuldiener Ziegler zu haben.

Das neue Schuljahr beginnt Mittwoch den 4. April, vormittags 8 Uhr, mit der Aufnahme⸗ prüfung, zu welcher der Direktor ſchriftliche oder mündliche Anmeldungen bis zum Samſtag, den 31. März annimmt. Der Unterricht nimmt ſeinen Anfang Donnerſtag den 5. April, vormittags 7 Uhr mit der Verſammlung aller Schüler in der Aula des Gymnaſiums. Zur Aufnahme in die Sexta iſt das vollendete neunte Jahr erforderlich.

Ortsfremde Schüler dürfen ihre Wohnung nur nehmen oder wechſeln nach vorhergehender Genehmigung des Direktors.

An die Herren Hauswirte, Koſt⸗ und Quartiergeber richte ich die dringende Bitte, ſowohl in ihrem Intereſſe, als in dem der Schüler des Gymnaſiums und der Stadt auf die Erhaltung der Disziplin auch ihrerſeits zu achten. Insbeſondere bitte ich dafür zu ſorgen, daß die Schüler im Sommer nach 9, im Winter nach 8 Uhr abends ohne beſondere Erlaubnis des Direktors oder Ordinarius ihre Wohnung nicht mehr verlaſſen; ferner bitte ich nach dieſer Zeit keine Beſuche anderer Schüler zu geſtatten, jedenfalls keine größeren und regelmäßigen Beſuche zu irgend einer Zeit zuzulaſſen. Durch rechtzeitige Verhinderung bezw. Anzeige derſelben, ſowie durch Wahrung von Sitte und Anſtand können auch die Hauswirte und Quartiergeber weſentlich zur Aufrechterhaltung einer guten Zucht beitragen und die Verhängung ſchwerer Strafen verhindern. Kommen Ungehörigkeiten vor, ſo muß davon ſofort Anzeige erſtattet werden, wenn ſich die Quartiergeber nicht ſelbſt zu Mitſchuldigen machen und für ſich ſelbſt nicht unangenehme Folgen herbeiführen wollen.

Der Königliche Gymnaſialdivr ektor Profeſſor Schmidt.