10
Techniſcher Unterricht. A. Turnen.
1. Abteilung(VI. V. IV.)(2 St.) a. Freiübungen und Marſchübungen. b. Gerätübungen: Leichtere Uebungen an Barren, Reck, Kletterſtangen, Leitern, Bock und Sprunggeſtell.
2. Abteilung(III. II,2.)(2 St.) a. Frei⸗, Hantel⸗ und Stabübungen; Marſchbewegungen.
b. Uebungen an Reck, Barren, wagrechter und ſchräger Leiter, Schwebereck, Kaſten, Pferd, Schnurſprunggeſtell, Bock, Kletter⸗ ſtange und Kletterſeil. Gerwerfen.
a. Hantel⸗ und Stabübungen; Marſchbewegungen.
b. Uebungen an Reck, Schwebereck, Barren, Kaſten, Pferd, wagrechter und ſchräger Leiter, Schnurſprunggeſtell, Bock, Kletter⸗ ſtange und Kletterſeil. Gerwerfen. Weber.
—
. Abteilung(I. II, 1.)(2 St.)
B. Geſang.
VI. V. IV. III. 2(kombiniert.) Sopran und Alt.(1 St.). Das Wichtigſte aus der allgemeinen Geſang— und Muſiklehre. Melodiſche, rhytmiſche und dynamiſche Uebungen. Ein- und mehrſtimmige geiſt— liche, Volks- und Vaterlandslieder im Chor und Einzelgeſang.
Alle Klaſſen komb.(1 St.). Choräle, geiſtliche Lieder und Motetten, Volks- und patriotiſche Geſänge.
Weber. C. Zeichnen.
IV.(2 St.). Schwierigere Ornamente. Perſpektive und Zeichnen nach Gipsmodellen. V.(2 St.). Ornamente. Die Hauptſätze aus der Linearperſpektive. Körperzeichnen. VI.(2 St.). Elementarzeichnen und einfache Ornamente nach Vorzeichnungen an der Wandtafel. Presber, Zeichenlehrer. 1 D. Schreiben. VI. und V.(komb.)(2 St.). Einübung des deutſchen und lateiniſchen Alphabets; Uebungen im Schönſchreiben nach Vorſchreiben an der Wandtafel. Weber.
II. Auszüge aus den Verfügungen der vorgeſetzten Behörden. Verf. des Pr. Sch. K. v. 15. April 1891: Betr. die Uebungen im ſchriftlichen Gebrauch der lateiniſchen Sprache.
„ 6 1o.„„ Die Grundſätze für die Ausführung der den Staatsbehörden als Arbeitgebern obliegenden Geſchäfte bez. der Leiſtung der Beiträge zur Inv.⸗ u. Altersverſicherung werden beſtimmt. g 0 J 2 2 22. Mai„ Es werden Maßregeln getroffen zur Verhinderung der
Verbreitung der Tuberkuloſe.
„„ 7„ 19. Juni„ Die Erſparniſſe aus den Zuſchüſſen ſür die vom Staat zu unterhaltenden Anſtalten ſind nach Ablauf der Be⸗ willigungsperiode in die allgemeinen Staatsfonds zurück⸗ zuführen.
„, 1„ 16. Juli„ Diejenigen Abiturienten, die ſich dem Maſchinenbaufach widmen, ſind verpflichtet, einen Kurſus als Eleven unter der Aufſicht des Präſidenten einer Kgl. Eiſenbahndirektion durchzumachen.


