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stellung ein grösseres Publikum zu belehren sucht, die Verschuldung der Schule an der Kurzsichtigkeit eines grossen Theiles ihrer Schüler in ernstvoller Weise darlegt und auch geeignete Vorschläge zur Abhülfe bezw. zur Verhütung dieses Uebels liefert. Das Exemplar kostet 50 Pfennige.
Erlass des Königl. Ministeriums der geistl. etc. Angelegenheiten(J. No. 1566 U. II. vom 13. Juni 1878), worin auf das Verbot der Theilnahme von Schülern an politischen Vereinen über- haupt und socialdemokratischen Vereinigungen und Versammlungen insbesondere hingewiesen und die stricte Anwendung der bezügl. Bestimmungen gefordert wird. Weiter wird das wohl- begründete Vertrauen ausgesprochen, dass die Schule den rechten Weg zu finden wisse, um Hand in Hand mit der um das sittliche Wohl ihrer Glieder besorgten Familie solchen ge- fährlichen Umgang und solche gefährliche Lectüre von der anvertrauten Jugend fern zu halten, welche ebenso die Grundlagen des Staates und der Gesellschaft, wie die religiös-sittliche Le- bensführung und die patriotische Gesinnung der Schüler zu gefährden geeignet sind.
Rescr. des Königl. Pr. Sch.-Coll. zu Cassel(J. No. S. 3804, 1. Aug. 1878). Bei der grossen Bedeutung, welche beim Erlernen einer fremden Sprache das Vocabellernen für die Lectüre wie für das Uebersetzen aus der Muttersprache in die fremde hat, wird auf die Nothwendig- keit hingewiesen, schon von Sexta an in geeigneter Weise die gelernten Vocabeln immer wieder zu repetiren, sowie darauf, dass in der Stunde beim Uebersetzen das Präparations- heft nicht benutzt werden dürfe, da gefordert werden müsse, dass die Schüler die Voca- beln des für die Stunde bestimmten Pensums vorher sicher gelernt haben.
Rescr. des Königl. Pr. Sch.-Coll. zu Cassel(J. No. 48, Cassel 2. Januar 1879), durch welches bestimmt wird, dass Schüler, welche innerhalb eines Quartals in die Anstalt eintreten, ohne vorher eine höhere Lehranstalt besucht zu haben, das Schulgeld von dem Monat ab, in wel- chem sie eintreten, und zwar für den Monat des Eintritts stets den vollen Monatsbetrag zu entrichten haben.
III. Chronik des Gymnasiums.
Das neue Schuljahr begann am 1. Mai mit der Aufnahmeprüfung. Die Pfingstferien dauerten vom 9. bis zum 16. Juni. Vom 10. bis zum 13. Juli hielt der Regierungscommissar Herr Provinzial-Schulrath Dr.
Rumpel eine eingehende Revision der Anstalt ab.
Die schriftliche Maturitäts-Prüfung*) für Michaelis fand statt vom 25. bis 31. Juli; die
*) Die Themata zu den schriftlichen Arbeiten waren: 1. Deutscher Aufsatz:„Verdienste des grossen Kurfürsten um den preussischen Staat.“ 2. Lateinischer Aufsatz:„Plus praesidii populo Romano cum Poenis decertanti in virtute sua fuisse, quam Carthagine deleta in magnitudine imperii.“ 3. Mathematische Aufgaben: a. Ein rechtwinkliges Dreieck zu berechnen aus der Differenz der Katheten(a— b) und einem spitzen Winkel(). Speciell a-- b= 17, α= 780 44 23“,27. b. In einen geraden Kegel ist eine Kugel eingeschrieben. Der Inhalt des Kegels ist K= 8 cbm., seine Höhe h= 10 m. Wie gross ist Inhalt und Oberfläche der Kugel? c. Ein Dreieck zu zeichnen aus b+ c— a,&α und dem Halbmesser Q des der Seite a angeschrie- benen Kreises. 17 5.
3 3 y3 73 d. Auflösung der Gleichungen 4 4. 2r 4. 1
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