Jahrgang 
1915
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Markscheider, endlich in Verbindung mit einem Zeugnis über Beendigung der kaufmännischen Lehr- zeit zur Immatrikulation an einer Handelshochschule.

Das Zeugnis der Reife für Unterprima der Oberrealschule berechtigt zur Meldung behufs Ausbildung als Telegrapheninspektor bei den Kgl. Eisenbahnen und unter Nachprüfung im Lateinischen zum Rintritt als Apothekerlehrling.

Das Zeugnis der Reife für Oberprima einer Ober renlschule berechtigt zum Ein- tritt als Civilsupernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern, als Civilapplikant für das Marine-Intendantursekretariat und als Aspirant des Verwaltungssekretariats bei den Kaiserlichen Werften.

DasZeugnis der Reife einer Oberrealschule gewährt, nachdem die grundsätzliche Gleich- stellung dieser Anstalt mit dem Gymnasium und dem Realgymnasium ausgesprochen worden ist, alle Berechtigungen dieser beiden Schulen mit Ausuahme des Rechtes zum Studium der Theologie.

8. Mittwoch, den 31. März, Schluss des Unterrichtes.

Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 15. April, vorm. 8 Uhr. Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler findet am gleichen Tage vorm. 8 Uhr statt.

Bei Anmeldung zum Eintritt in die Anstalt ist ein Geburtsschein, ein Impfschein oder Wieder- impfschein, endlich ein Entlassungszeugnis der vorher besuchten Schule oder ein Zeugnis über den vorhergegangenen Privatunterricht vorzulegen.

Der Direktor. 1. V.: Prof. M. Meister.