— 21—
VII. Allgemeine Mitteilungen.
1. Der z. Zt. herrschende Mangel an Lehrkräften macht es unmöglich, den für Sexta und Quinta eingerichteten wahlfreien lateinischen Unterricht beizubehalten. Das Kuratorium hat deshalb beschlossen, beim Kgl. Provinzial-Schulkollegium zu beantragen, den Lateinkursus für das Schuljahr 1914/15 ausfallen zu lassen.
2. Das Schulgeld beträgt für alle Klassen 120 M., für die Latinisten 170 M., für die Vorschule 80 M. Die auswärtigen Schüler zahlen 20 M. mehr.
3. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrer der Anstalt besondere Sprechstunden angesetzt haben, in denen sie zur Auskunft über Schüler ihrer Klassen den betr. Eltern gegenüber gerne bereit sind. Es empfiehlt sich aber, sich mindestens einen Tag vorher anzumelden. Die Liste der Sprechstunden hängt im Flur des Schulgebäudes aus. Der Direktor ist täglich von 11— 12 Uhr zu sprechen.
4. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden seit November 1911 in weit geringerer Zahl an-
gefertigt, sodass den Eltern eine häufige Kontrolle der Leistungen ihrer Söhne an der Hand der Rein- hefte nicht mehr möglich ist. Es werden jedoch fast täglich Ubungsaufgaben in der Klasse erledigt, die, in besondere Hefte eingetragen, den Eltern gleichfalls zur Einsicht empfohlen werden. 5. Schülerversicherung. Schüler der Anstalt können sich durch die Schule gegen irgend welche Unfälle im Schulunterricht, bei Turnen, Ausflügen und auf dem Schulwege gegen eine jährliche Zahlung von Mk. 1.50 bei dem„Allgemeinen Deutschen Versicherungsverein in Stuttgart“ versichern. Anmeldungen sind bei den Klassenlehrern abzugeben. Nach den bisherigen Erfahrungen kann den Eltern die Versicherung ibrer Kinder gegen Unfall zu einem so mässigen Preise nur dringend angeraten werden.
6. Im Interesse der Eltern unserer Schüler weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass die unterrichtliche, wie auch die erzieherische Arbeit der Schule nur dann wirklich zum Nutzen und Segen der uns anvertrauten Jugend ausschlagen kann, wenn Schule und Elternhaus nicht blos gelegentlich, sondern ständig zusammenarbeiten. Deshalb ergeht auch die ernstliche Bitte an die Eltern unserer Schüler, die Überwachung der Arbeit und die Beaufsichtigung der Führung ihrer Kinder ausserhalb des Hauses nicht der Schule allein zu überlassen, sondern selber mit Hand anzulegen und die Tätig- keit der Schule und der Lehrer gewissenhaft zu unterstützen. Dies ist besonders während der gegen- wärtigen Kriegszeit erforderlich. 3
7. Die wichtigsten Berechtigungen der sechsklassigen lateinlosen Realschule und der Ober- realschule, deren unteren und mittleren Klassen die Realschule entspricht, sind folgende:
Das Zeugnis der Reife für die Prima der Realschule berechtigt zum REintritt in die mittlere Laufbahn des Postdienstes.
Der erfolgreiche Besuch der Prima der Realschule berechtigt zum einjährig-frei- willigen Militärdienst, zum Eintritt in die Obersekunda der Oberrealschule ohne Aufnahmeprüfung, zu allen Zweigen des Subalterndienstes(Provinzial- und Bezirksverwaltung, Berg-, Hütten- und Salinen- verwaltung, städtische Verwaltung, Gerichte, Eisenbahn), zum Eintritt in den Dienst bei der Reichs- bank, zur Ausbildung als Zeichenlehrer an höheren Schulen, zum Studium der Landwirtschaft an den Landwirtschaftlichen Hochschulen, nach einjährigem, erfolgreichen Besuch einer anerkannten mittleren gewerblichen Fachschule oder der Obersekunda einer Oberrealschule zur Prüfung als Landmesser oder


