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Markscheider, endlich in Verbindung mit einem Zeugnis über Beendigung der kaufmännisehen Lehr- zeit zur Immatrikulation an einer Handelshochschule.
Das Zeugnis der Reife für Unterprima der Oberrealschule berechtigt zur Meldung behufs Ausbildung als Telegrapheninspektor bei den Kgl. Eisenbahnen und unter Nachprüfung im Lateinischen zum Fintritt als Apothekerlehrling.
Das Zeugnis der Reife für Oberprima einer Oberrealschule berechtigt zum Ein- tritt als Civilsupernumerar bei der Verwaltung der indirekten Steuern, als Civilapplikant für das Marine-Intendantursekretariat und als Aspirant des Verwaltungssekretariats bei den Kaiserlichen Werften.
Das Zeugnis der Reife einer Oberrealschule gewährt, nachdem die grundsätzliche Gleich- stellung dieser Anstalt mit dem Gymnasium und dem Realgymnasium ausgesprochen worden ist, alle Berechtigungen dieser beiden Schulen mit Ausnahme des Rechtes zum Studium der Theologie.
7. Mittwoch, den 19. März, Schluss des Unterrichtes.
Das neue Schuljahr beginnt Donnerstag, den 3. April. Vormittags 8 Uhr findet die Aufnahme- prüfung der angemeldeten Schüler statt.
Bei Anmeldung zum Eintritt in die Anstalt ist ein Geburtsschein, ein Impfschein oder Wieder- impfschein, endlich ein Entlassungszeugnis der vorher besuchten Schule oder ein Zeugnis über
den vorhergegangenen Privatunterricht vorzulegen. d
Direktor Dr. Liesau.


