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3. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Lehrer der Anstalt schon seit mehreren Jahren besondere Sprechstunden angesetzt haben, in denen sie zur Auskunft über Schüler ihrer Klassen den betr. Eltern gegenüber gerne bereit sind. Die Liste der Sprechstunden hängt im Flur des Schul- gebäudes aus. Der Direktor ist täglich von 11— 12 Uhr zu sprechen.
4. Die schriftlichen Klassenarbeiten werden seit November 1911 in weit geringerer Zahl ange- fertigt, sodass den Eltern eine häufige Kontrolle der Leistungen ihrer Söhne an der Hand der Rein- hefte nicht mehr möglich ist. Es werden jedoch fast täglich Ubungsaufgaben in der Klasse erledigt, die, in besondere Hefte eingetragen, den Eltern gleichfalls zur Einsicht empfohlen werden.
5. Die Gefahren, die durch die überhand nehmende Schundliteratur der Jugend und damit der Zukunft des ganzen Volkes drohen, sind in den letzten Jahren immer mehr zutage getreten. Neuer- dings hat sich wieder mehrfach gezeigt, dass dureh die Abenteurer-, Gauner- und Schmutzgeschichten, wie sie namentlich auch in einzelnen illustrierten Zeitschriften verbreitet werden, die Phantasie ver- dorben und das sittliche Empfinden und Wollen derart verwirrt worden ist, dass sich die jugendlichen Leser zu schlechten und selbst gerichtlich strafbaren Handlungen haben hinreissen lassen. Die Schule hat es auch bisher nicht daran fehlen lassen, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dieses Uebel zu bekämpfen und alles zu tun, um bei den Schülern und Schülerinnen das rechte Verständuis für gute Literatur, Freude an ihren Werken zu wecken und dadurch die sittliche Festigung in Gedanken, Worten und Taten herbeizuführen. In fast allen Schulen finden sich reichhaltige Büchereien, die von den Schülern und Schülerinnen kostenlos benutzt werden könuen. Aber die Schule ist machtlos, wenn sie von dem Elternhause nicht ausreichend unterstützt wird. Nur wenn die Eltern in klarer Erkennt- pis der ihren Kindern drohenden Gefahren und im Bewussrsein ihrer Verantwortung die Lesestoffe ihrer Kinder, einschliesslich der Tagespresse, sorgsam überwachen, das versteckte Wandern hässlicher Schriften von Hand zu Hand verhindern, das Betreten aller Buch- und Schreibwarenhandlungen, in denen Erzeugnisse der Schundliteratur feilgeboten werden, streng verbieten und selbst überall gegen Erscheinungen dieser Art vorbildlich und tatkräftig Stellung nehmnen, nur dann ist Hoffaung vorhanden, dass dem UÜbel gesteuert werden kann. Bei der Auswahl guter und wertvoller Bücher wird die Schule den Eltern wie auch den Schülern und Schülerinnen selbst mit Rat und Tat zur Seite stehen und ihnen diejenigen Bücher angeben, die sich für die Altersstufe und für ihre geistige Entwickelung eignen. Zu diesem Zwecke werden es sich die Lehrer und Lehrerinnen gern angelegen sein lassen, sich über die in Betracht kommende Jugendliteratur fortlaufend zu unterrichten. Das in dem Weid- mann'schen Verlage zu Berlin erschienene Buch des Direktors Dr. F. Johannesson:„Was sollen unsere Jungen lesen?“ wird den Schülern und auch den Schülerinnen wie deren Eltern als zuver- lässiger Wegweiser dabei dienen können. G
6. Die wichtigsten Berechtigungen der sechsklassigen lateinlosen Realschule und der Oberrealschule, deren unteren und mittleren Klassen die Realschule entspricht, sind folgende:
Das Zeugnis der Reife für die Prima der Realschule berechtigt zum Eintritt in die mittlere Laufbahn des Postdienstes.
Der erfolgreiche Besuch der Prima der Realschule berechtigt zum einjährig-frei- willigen Militärdienst, zum Eintritt in die Obersekunda der Oberrealschule ohne Aufnahmeprüfung, zu allen Zweigen des Subalterndienstes(Provinzial- und Bezirksverwaltung, Berg-, Hütten- und Salinen- verwaltung, städtische Verwaltung, Gerichte, Eisenbahn), zum Eintritt in den Dienst bei der Reichs- bank, zur Ausbildung als Zeichenlehrer an höheren Schulen, zum Studium der Landwirtschaft an den Landwirtschaftlichen Hochschulen, nach einjährigem, erfolgreichen Besuch einer anerkannten mittleren gewerblichen Fachschule oder der Obersekunda einer Oberrealschule zur Prüfung als Landmesser oder


