Jahrgang 
1911
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Das Zeugnis der Reife für Unterprima der Oberrealschule berechtigt zur Meldung behufs Ausbildung als Telegrapheninspektor bei den. RKgl. Eisenbahnen und unter Nachprüfung im Lateinischen zum Eintritt als Apothekerlehrling.* 2n.

Das Zeugnis der Reife für Oberprima einer Oberrealschule berechtigt zum Ein- tritt als Civilsupernumerar bei der Verwaltung der eindirekten Stéuern, als Civilapplikant für das Marine-Intendantursekretariat und als Aspirant des Verwaltungssekretapiats bei den Kaiserlichen Werften.

Das Zeugnis der Reife einer Oberre a Es ghule gewährrt, nachdem die grundsätzliche Gleich- stellung dieser Anstalt mit dem Gymnasium und dem Realgymnasium ausgesprochen worden ist, alle Berechtigungen dieser beiden Schulen mit Ausnahme des Rechtes zum Studium der Theologie.

6. Mittwoch, den 5. April, Schluss des Unterrichtes.

Das neue Schuljahr be= ſstag, den 20. April. Am Tage vorher, vormittags 8 Uhr, findet die Aufnahmeprüfung eten Schüler statt.

Bei Anmeldung zum intritt 1 GMnstalt ist ein Geburtsschein, ein Impfschein oder Wieder- impfschein, endlich ein Entlassungszeugnis der vorher besuchten Schule oder ein Zeugnis über den vorhergegangenen Privatunterricht vorzulegen.

Dirsktor Rauschenberger.