Am 10. März ging uns die erfreuliche Mitteilung zu, daß auf Antrag Großh. Miniſteriums des
Innern(Abt. f. Schulangel.) laut Schreiben des Reichskanzlers vom 3. d. M. die höhere Bürgerſchule zu Dieburg aus Abteilung C nach Abteilung B des Geſamtverzeichniſſes der militärberechtigten Lehranſtalten verſetzt worden iſt, und zwar die Progymnaſial⸗Abteilung unter Ba, die Realſchul⸗Abteilung unter Bc. Die entſprechende Ver⸗ öffentlichung im Centralblatt für das Deutſche Reich wird demnächſt erfolgen. Die Abteilung B des Geſamt⸗ verzeichniſſes umfaßt diejenigen Lehranſtalten, bei denen zum Nachweis der wiſſenſchaftlichen Befähigung zum einjährig⸗freiwilligen Dienſt der einjährige erfolgreiche Beſuch der erſten Klaſſe(Ila) bezw. das Beſtehen der Abſchlußprüfung am Ende des Kurſus der zweiten Klaſſe(IIb) erforderlich iſt. Die eingetretene Aenderung wird
für unſere Schüler mit dem Oſtertermin 1002 Wirkſamkeit erlangen.
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