Jahrgang 
1917
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IV. Bekanntmachungen und Nitteilungen an die Eltern.

Das neue Schuljahr beginnt Montag, den 16. April, 9 Uhr. Die Schülerinnen ſind angewieſen, ſich bei Neuanſchaffung von Schulbüchern den Umtauſch vorzubehalten und möglichſt die neueſten Auflagen zu kaufen.

Nachträgliche Anmeldungen für die Viktoriaſchule werden, ſoweit noch Platz vorhanden iſt, am 14. April von 10 1 Uhr im Schulhauſe, Hochſtraße 44, gegen Vorlegung von Impfſchein bzw. Wiederimpfſchein, Geburts⸗ oder Taufſchein und der letzten Schulzeugniſſe angenommen.

Ferien im nächſten Schuljahre: Pfingſten: 27. V. bis 3. VI.; Sommer: 12. VII. bis 8. VIII.; Herbſt: 27. IX. bis 10. X.; Weihnacht: 23. XII. bis 6. I. 1918; Oſtern: 24. III. bis 7. IV. 1918.

Schulgeld: I. Viktoriaſchule:.

a) für Schülerinnen, deren Eltern oder an ihre Stelle getretene Unterhaltungspflichtige ihren Hauptwohnſitz im Bezirk der Stadt Darmſtadt haben, jährlich: in den Klaſſen I IV 140 Mark, V X 130 Mark.

b) für alle anderen Schülerinnen in den Klaſſen I IV 160 Mark, V X 150 Mark.

II. Studienanſtalt bzw. Seminar:

a) für Schülerinnen, deren Eltern oder an deren Stelle getretene Unterhaltungspflichtige, oder die ſelbſt, inſofern ſie großjährig ſind, zur Zeit des Eintritts in die Studien⸗ anſtalt mindeſtens ſeit zwei Jahren die heſſiſche Staatsangehörigkeit beſitzen oder ſeit mindeſtens zwei Jahren im Großherzogtum Heſſen ihren Hauptwohnſitz haben, jährlich: in der Oberſekunda, Unter⸗ und Oberprima 150 Mark, in der P⸗Klaſſe 200 Mark.

Bei Töchtern von Beamten und Militärperſonen, die nach Heſſen verſetzt worden ſind, ſoll von dem Erfordernis des zweijährigen Zeitablaufs abgeſehen werden.

b) für alle nicht unter die Beſtimmungen unter a fallende Seminariſtinnen jährlich: in Oberſekunda, Unter⸗ und Oberprima 170 Mark, in der P-Klaſſe 220 Mark.

c) für Hoſpitantinnen halbjährlich für jede Wochenſtunde 6 Mark.

; Für Geſchwiſter in der Viktoriaſchule, in der Eleonorenſchule und in den Mittelſchulen bleibt die bisherige Schulgeldermäßigung beſtehen. Hiernach iſt zu zahlen: für das erſte Kind das volle Schulgeld, für das zweite ¾ des Schulgeldes, für das dritte und jedes folgende Kind die Hälfte des Schulgeldes derjenigen Anſtalt und Klaſſe, die ſie beſuchen.

Freiſtellen können nur an Schülerinnen, die wenigſtens ein Jahr der Schule angehören, jedoch nur in den Klaſſen der Studienanſtalt, in der P⸗Klaſſe und in den Klaſſen I VII der Schule gewährt werden. Geſuche ſind an das Kuratorium zu richten und bei der Direktion bis ſpäteſtens 1. Februar 1918 abzugeben.

Zum Schluſſe machen wir darauf aufmerkſam, daß der Direktor täglich während der letzten Vor⸗ mittagsſtunde in der Schule zu ſprechen iſt, und daß die Sprechſtunden der Lehrenden am ſchwarzen Brett im Erdgeſchoß angeſchlagen ſind und den Schülerinnen in den einzelnen Klaſſen mitgeteilt werden.

Darmſtadt, im März 1917. Die Großherzogliche Direktion der Diktoriaſchule, der Studienanſtalt

und des Tehrerinnenſeminars: J. A. Prof. Textor.