A. Die Neuordnung des höheren Mädchenſchulweſens in Heſſen und ihre Anwendung auf unſere QAnſtalt.
Am 10. Februar 1912 erging an uns folgende Verfügung unſerer vorgeſetzten Behörde:„Da die Schülerinnen der 2. Klaſſe Ihrer höheren Mädchenſchule durch die ſeit⸗ herige Unterweiſung nach dem Übergangslehrplan“) auch in der Mathematik und Naturwiſſen⸗ ſchaft eine gründliche Durchbildung erfahren haben, iſt es möglich, dieſe Klaſſe im Schuljahr 1912/13 ſo weit zu fördern, daß zu Oſtern 1913 die Studienanſtalt eingerichtet und nach dem vorläufigen Lehrplan unterrichtet werden kann.“ Von der Einführung wahlfreien La⸗ teinunterrichts für die 1. Schulklaſſe ſollte, um eine Überbürdung der Schülerinnen zu ver⸗ meiden, im Schuljahr 1912/13 noch abgeſehen werden, dagegen ſollte die Hinzufügung einer fünf⸗ ten Mathematikſtunde zu den 4 lehrplanmäßigen Stunden in der 1. Schulklaſſe für das genannte Schuljahr noch geſtattet ſein. Um das im Lehrplan vorgeſchriebene Lehrziel in Mathematik ſicher zu erreichen, wurde von dieſer Ermächtigung Gebrauch gemacht. Die Einrichtung wahlfreien La⸗ teinunterrichts unterblieb. Am 8. November 1912 fand unter dem Vorſitze des Herrn Geh. Ober⸗ ſchulrats Block eine Beratung der Direktoren der 6 höheren Mädchenſchulen unſeres Landes ſtatt. Gegenſtand der Beratung war die endgültige Feſtſtellung der Stunden⸗ verteilung und der Lehrpläne für die höhere Mädchenſchule. Die nämliche Frage beſchäftigte in den folgenden Wochen den Lehrerrat, den Direktor und einzelne Fachlehrer unſerer Anſtalt. Am 8. Dezember 1912 wurden unſere Vorſchläge für die neuen Lehrpläne der Behörde eingereicht. Am 2. Januar 1913 ermächtigte uns die Schulabteilung des Großh. Miniſteriums des Innern, den Eltern unſerer Schülerinnen in unſerm Jahresbericht über den Stand der Neuordnung Folgendes mitzuteilen:
„Durch Verfügung vom 14. April 1909 war eine einheitliche Stundenverteilung für die 5 höheren Mädchenſchulen**) des Landes und ein proviſoriſcher Lehrplan genehmigt worden. Stun⸗ denverteilung und Lehrplan haben ſich in den 4 Jahren ihres Beſtehens bewährt und werden mit Beginn des neuen Schuljahres mit geringen Anderungen endgültig feſtgelegt werden.
Es war mit den 1909 beginnenden Anderungen möglich, den Unterricht ſchon nach den Grund⸗ ſätzen zu geſtalten, die in den dann 1911 aufgeſtellten„Richtlinien für die Neuordnung des höheren Mädchenſchulweſens in Heſſen“ ausgeſprochen wurden.
Den Abiturientinnen der 10 ſtufigen höheren Mädchenſchulen wird daher zu Oſtern 1913 zum erſten Male ein Abgangszeugnis eingehändigt werden, nach dem die erlangte Ausbildung der durch eine militärberechtigte Realſchule übermittelten Bildung entſpricht. Gleichzeitig aber iſt der Zeitpunkt erreicht für die nach den„Richtlinien“ vorgeſehene Umgeſtaltung des Lehrerinnenſeminars und ſeiner Verbin⸗ dung mit der Studienanſtalt. Während ſich ſeither die unterſte(4.) Klaſſe des Se⸗ minars an die oberſte Klaſſe der 10⸗ſtufigen Schule angliederte, wird nunmehr die unterſte Klaſſe der Studienanſtalt ſich anreihen, eine Klaſſe, deren Bedeutung am beſten durch die Bezeichnung „Oberſekunda“ kenntlich gemacht wird. Sie nimmt ſowohl diejenigen Mädchen auf, die die Maturitätsprüfung erſtreben, als auch diejenigen, die ſich ſeither dem Seninar zugewandt haben.
*) Er wurde an unſerer Anſtalt mit Rückſicht auf beſondere Umſtände erſt im Jahre 1910/11(alſo ein Jahr ſpäter als an den Schweſteranſtalten) dem Unterricht zu grunde gelegt. **) Mittlerweile iſt als 6. die Eleonorenſchule in Darmſtadt hinzugekommen.


