Jahrgang 
1911
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Erfreulicherweiſe wird in unſerer Nachbarſtadt Mainz ſchon mit dem nächſten Schuljahr eine Frauenſchule ins Leben treten. Wir dürfen hoffen, daß unſere Vaterſtadt dieſem Beiſpiele bald folgt, zumal nach Vollendung der neuen höheren Mädchenſchule(in der Lagerhausſtraße), mit der die Frauenſchule verbunden werden dürfte, die nötigen Räume vorhanden ſein werden. Es wäre höchlich zu bedauern, wenn die Elternkreiſe der zu gründenden Anſtalt nicht diejenige Zahl von Schülerinnen zuführen ſollten, mit der bei ihrer Gründung gerechnet werden muß.In ihrer Errichtung und glücklichen Ausgeſtaltung, ſo heißt es in denRichtlinien in bezug auf die Frauenſchule,ſehen wir die wichtigſte Aufgabe der Reform; denn viel wichtiger als der Beſuch einer Studienanſtalt, die nur für eine kleine Minderheit unſerer heranwachſenden weiblichen Jugend wirklich innerlich berechtigt ſein kann, erſcheint der Beſuch einer Schule, die ſich nur den künftigen Lebensaufgaben der gebildeten deutſchen Frau und Mutter widmen will.

2. Die Oberſchule(in PreußenStudienanſtalt). Sie verfolgt das Ziel, ihre Schülerinnen durch einen dreijährigen Lehrgang zur Reifeprüfung zu führen. Für das hier⸗ durch erworbene Reifezeugnis ſollen die Berechtigungen erſtrebt werden, die mit dem Reifezeugnis der Oberrealſchule verbunden ſind, da die Oberſchule dieſer höheren Knaben ſchule inſofern am nächſten verwandt iſt, als auch ſie dem Lateiniſchen nur als wahlfreiem Fache eine Stelle in ihrem Unterrichtsplan einräumt. Der Oberſchule iſt im übrigen ihre Eigenart dadurch verbürgt, daß in ihrem Lehrplan der Oberrealſchule gegenüber die Ziel leiſtung in Mathematik vermindert, hingegen die Ziele der dem weiblichen Weſen entſchieden beſſer entſprechenden ſprachlich⸗hiſtoriſchen Fächer, namentlich des deutſchen Unterrichts, im ganzen weiter geſteckt ſind. Die hohe Bewertung des Deutſchen muß nach unſerer Überzeugung der neuen Schulgattung zur Empfehlung gereichen und ihren Anſpruch auf Gleichwertigkeit mit der Oberrealſchule rechtfertigen, zumal ihre Zöglinge nicht wie die Oberrealſchüler nach 12jährigem, ſondern erſt nach 13 jährigem Schulbeſuch das Reifezeugnis erwerben können. An unſerer Anſtalt wird eine Oberſchule natürlich erſt dann ins Leben treten können, wenn am Ziele der höheren Mädchenſchule eine Klaſſe angelangt iſt, deren Vorbildung den Forderungen des Oberſchulplans genügt. Dies wird vermutlich Oſtern 1913 oder 1914 der Fall ſein. Mit dieſem Zeitpunkt wird dann auch das Lehrerinnenſeminar inſofern eine Umgeſtaltung er⸗ fahren, als ſeine beiden unterſten Klaſſen nach einander in denen der Oberſchule völlig aufgehen.Eine Differenzierung zwiſchen der Studienanſtalt und dem Lehrerinnenſeminar tritt nur in dem dritten Jahrgang des Aufbaus ein. In dieſer Klaſſe ſoll die Pädagogik und in mäßigem Umfang die Unterrichtsunterweiſung für die ſpäteren Lehrerinnen beginnen. Sie bleiben aber in der großen Mehrzahl der Stunden mit den Beſucherinnen der Studienanſtalt vereint. Mit andern Worten: in dem dritten Jahrgange des Aufbaues werden in gewiſſen Lehrſtunden die Abiturientinnen von den künftigen Seminariſtinnen getrennt. Jene erwerben am Ende dieſes Jahrgangs durch die Ablegung der Abſchlußprüfung die Reife für das Univerſitätsſtudium, dieſe die Berechtigung zum Eintritt in das eigentliche Seminar, das in einjährigem Lehrgange die berufliche Aus⸗ bildung der künftigen Lehrerinnen an höheren Mädchenſchulen vollendet und mit einer Prüfung abſchließt. Die Beſucherin der Oberſchule(Studienanſtalt) wird ſich mithin nach 12 jährigem Schulbeſuche(mit dem 18. Lebensjahre) entſcheiden müſſen, ob ſie ſich dem Uni verſitätsſtudium oder dem Lehrerinnenberuf widmen will. Der Beruf derOberlehrerin hat ſelbſtverſtändlich akademiſche Bildung(Univerſitätsſtudium) zur Vorausſetzung.(Wenn der Oberſchule, wie beabſichtigt, die Berechtigungen der Oberrealſchule erwirkt werden, müſſen für diejenigen Oberſchülerinnen, die ſich dem Studium der lebenden Sprachen widmen, die durch erfolgreichen Beſuch des wahlfreien Lateinunterrichts ihrer Anſtalt erworbenen Lateinkenntniſſe als für ihr Studium und ihren Beruf ausreichend anerkannt werden. Die Ergänzungs⸗ prüfung in Latein lfür die Oberſekunda eines Realgymnaſiums, die von den Abiturienten einer Oberrealſchule als Vorausſetzung für die Zulaſſung zur mediziniſchen Staatsprüfung verlangt wird, dürfte auch von den weiblichen Studierenden der Heilkunde gefordert werden, ihnen jedoch nach erfolgreichem Beſuch des wahlfreien Lateinunterrichts der Oberſchule keine allzugroßen Schwierigkeiten machen.) Der Eintritt in die höheren Knabenſchulen Darm⸗ ſtadts wird den Mädchen unterſagt, ſobald die Oberſchule errichtet iſt*).

*) Vom Schuljahre 1911 an iſt behördlicher Verfügung zufolge in den Städten, an denen höhere Mädchen⸗ ſchulen beſtehen, den Mädchen die Aufnahme in die Klaſſen VIIIIb einer höheren Knabenſchule zu verſagen. Die weitergehenden Beſchränkungen, die durch dieRichtlinien der Koedukation gezogen ſind, ſollen ſchrittweiſe mit der allmählich erfolgenden Neugeſtaltung der höheren Mädchenſchulen vorgenommen werden.